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Für Verbraucher und Geschädigte im VW Abgasskandal heißt es gerade: Aufatmen. Die ersten rechtskräftigen Urteile fallen positiv für VW Kunden aus, denn bisher ging der Volkswagen Konzern bei verlorenen Verfahren in Berufung. Doch jetzt gibt es für die ersten Betroffenen im Dieselgate endgültig den Kaufpreis zurück!
Für uns und unsere zahlreichen Mandanten, die als Geschädigte im VW Abgasskandal unsere juristische Hilfe gesucht haben, sind die drei ersten, rechtskräftigen Urteile Meilensteine im sog. Dieselgate. Die Urteile der Landgerichte Arnsberg, Bayreuth und Wuppertal, die zugunsten der Kläger und damit zugunsten der VW Kunden gefällt wurden, sind offiziell rechtskräftig (LG Arnsberg, I-2 O 264/16; 12 Mai 2017, LG Bayreuth, 23 O 348/16; 12. Mai 2017 sowie LG Wuppertal, 3 O 156/16; 26.April 2017). Geschädigte erhalten jetzt den Kaufpreis zurück und können die betreffenden Fahrzeuge zurückgeben. — Ein Richtungswechsel seitens Volkswagen, denn man hatte bis zuletzt vehement eine obergerichtliche Entscheidung durch Einlegen von Rechtsmitteln vermieden.
Bei VW selbst setzt man auf einen Kurswechsel. Bislang schien es Taktik der Volkswagen-Anwälte gewesen zu sein, Berufungsverfahren einzuleiten, sofern die Kläger einen richterlichen Sieg und etwaige Erfolgsaussichten schon längst abgeschrieben hätten. Doch der vermeintlich längere Atem führt nun dazu, dass man auch bei Volkswagen zu bewerten weiß, dass die gefällten Urteile auch in der Berufungsinstanz bestätigt worden und so zugunsten der VW Geschädigten ausgefallen wären.
Die Rechtskraft der verbraucherfreundlichen Urteile aus Arnsberg, Bayreuth und Wuppertal sind für Geschädigte im VW Abgasskandal ein Grund zur Hoffnung. Für unsere Mandanten, die wir gegen Volkswagen und Händler betreuen und vertreten, bedeutet das, dass eine Anspruchsdurchsetzung in erster Instanz möglich ist. Ferner erscheinen uns die Urteile als Signal für zahlreiche weitere Geschädigte im Dieselgate, die jetzt ihre Ansprüche gegenüber dem Volkswagen-Konzern geltend machen wollen. — Gerade Käufer mit Rabattansprüchen wie Großkunden oder Kunden mit Schwerbehindertenausweis haben neben Privatkäufern nun die Möglichkeit ihre Ansprüche schneller durchzusetzen.
Erstmals können jetzt rechtskräftige Entscheidungen gegen den Volkswagen-Konzern vorgebracht werden, wenn es um die Geltendmachung etwaiger Ansprüche geht. Allerdings sollten Betroffene im VW Abgasskandal sich nicht allzu sehr auf diesen Kurswechsel verlassen. Denn Fakt ist: VW nimmt nur noch bis zum 31.12.2017 Reklamationen an. Damit beruft sich der Automobilhersteller auf die Verjährung. Rückabwicklungsansprüche sollten deshalb zeitnah geprüft werden!
Ein wichtiger Punkt für Geschädigte: Sollten sich Rückabwicklungsansprüche für Sie bestätigen, sollten Sie ggf. verjährungsunterbrechende, rechtliche Schritte gegen VW einleiten. Durch aktuelle Entscheidungen, u.a. des LG Düsseldorf (vgl. 9 O 95/16, 9 O 157/16, 9 O 113/16), LG Köln (22.06.2016, 20 O 62/16) sowie LG Koblenz (29.09.2016, 16 O 70/16) wurden bereits zahlreiche Rechtsschutzversicherungen zur Deckungszusage bei Klagen im VW Abgasskandal verurteilt.
+++ Diesen Beitrag auch als Video sehen: Sensation im VW Abgasskandal – Erste rechtskräftige Urteile machen Betroffenen Hoffnung +++
Im Vorfeld hatten Rechtsschutzversicherer die Deckung bei Verfahren ihrer Versicherungsnehmer gegen den Automobilhersteller verweigert. Gemäß § 439 Abs.1 BGB liegt die Wahl einer Ersatzlieferung oder etwaiger Reparatur beim Käufer. Darüber hinaus besteht sofort ein Nacherfüllungsanspruch. Das bedeutet, dass Käufer ein sofortiges Recht auf Nachbesserung haben und nicht ungewiss darauf warten müssen. Deckungszusagen wurden demnach rechtswidrig verweigert! Wer also zum Zeitpunkt des Kaufs eines VW Fahrzeugs rechtsschutzversichert war und der Verkehrsrechts- oder Vertragsrechtsschutz mitversichert ist, muss eine Zusage seiner Rechtsschutzversicherung im Fall der Klage gegen Volkswagen erhalten.
Aufgrund der aktuell verbraucherfreundlichen Rechtssprechung sollten Geschädigte im Dieselgate unbedingt mögliche Ansprüche von prüfen lassen. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten Ihnen die kostenlose Ersteinschätzung. Unsere Experten bewerten Ihre Ansprüche gegenüber Händlern und Hersteller, beraten Sie umfassend zu Ihren Fragen und schätzen Ihre individuellen Erfolgsaussichten und Risiken ein. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte. Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte — Ihr Partner im VW Abgasskandal
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