Bild: Syda Productions / shutterstock.com
Eine Vielzahl von Kreditnehmern, die den Widerrufsjoker zur Rückabwicklung ihres Darlehens hätten nutzen können, scheuten bislang den gerichtlichen Weg gegen ihre Bank. Für viele ist das Kostenrisiko für sämtliche Verfahrenskosten ungewiss — ein Fass ohne Boden.
Doch mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer ermöglichen wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer unzufriedenen Kreditnehmern nun den Darlehenswiderruf, und zwar ganz ohne Kostenrisiko!
Durch den Widerruf von Darlehen ist es Kreditnehmern möglich tausende Euro zu sparen. Mit dem sog. Widerrufsjoker konnten Verbraucher noch Jahre nach Vertragsabschluss laufende oder bereits gekündigte Darlehen wirksam widerrufen. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen wurden Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt und die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen begann durch Fehler der Banken und Kreditinstitute nie zu laufen.
Rund 3 Mio. Darlehen sind sind von Fehlern in der Widerrufsbelehrung betroffen. Knapp 90 % der Verträge der ING DiBa sowie der DSL-Bank und über 80 % der von der Sparkasse herausgegebenen Verträgen sind mangelhaft. 70 % der Darlehen, die von der Deutschen Bank ausgegeben wurden, ebenso die der Commerzbank oder DKB. Auch etwa 60 % der Darlehen der BHW Bausparkasse und Münchner Hypothekenbank enthalten fehlerhafte Widerrufsinformationen.
Sie haben einen Altvertrag?
Sie haben einen Neuvertrag?
Viele betroffene Kreditnehmer scheuten aber aufgrund eines unüberschaubaren Kostenrisikos den Gang vor Gericht und nutzen den Widerrufsjoker nicht. Was, wenn die Rechtsschutzversicherung bei den anfallenden Kosten nicht greift oder vielleicht gar keine Rechtsschutzversicherung besteht?
Sie haben Ihren Altvertrag fristgerecht zum 21.06.2016 widerrufen oder einen Neuvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung? Dann sollten Sie jetzt Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf Ihres Darlehen durch uns prüfen lassen.
Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit Ihr Darlehen wirksam und profitabel zu widerrufen und das ganz ohne Kostenrisiko. Durch unsere Kooperation mit einem Prozessfinanzierer können wir Ihnen volle finanzielle Unterstützung garantieren. So können Sie aussichtsreich widerrufen, Ihr Widerrufsrecht einklagen und die Kostenfalle ist dabei vollständig ausgeschaltet!
Der Prozessfinanzierer trägt — im Falle eines negativen Ergebnisses — alle Verfahrenskosten. Das bedeutet im Klartext, er übernimmt die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen und die des eigenen Anwalts sowie sämtliche Sachverständigen- und Zeugenkosten.
Bei erfolgreicher Umsetzung der Klage gegenüber der Bank, d.h. bei Auflösung bzw. Rückabwicklung des Vertrages oder Zinssenkung fällt für den Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils an, die Ihrerseits zu zahlen sind. Dieser wirtschaftliche Vorteil als Erlös aus der Klage ergibt sich aus den eingesparten Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.
Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de — wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung und bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell. Dank unseres Prozessfinanzierers entfallen für Sie jegliche Kosten!
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