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Widerrufsjoker ohne Kostenrisiko spielen: Widerruf von Darlehen mit Prozessfinanzierung und Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte!

24.06.2017

Bild: Syda Productions / shutterstock.com
Eine Vielzahl von Kreditnehmern, die den Widerrufsjoker zur Rückabwicklung ihres Darlehens hätten nutzen können, scheuten bislang den gerichtlichen Weg gegen ihre Bank. Für viele ist das Kostenrisiko für sämtliche Verfahrenskosten ungewiss — ein Fass ohne Boden.
Doch mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer ermöglichen wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer unzufriedenen Kreditnehmern nun den Darlehenswiderruf, und zwar ganz ohne Kostenrisiko!

Widerruf Darlehen — Widerrufsjoker nutzen und satte Vorteile einstreichen

Durch den Widerruf von Darlehen ist es Kreditnehmern möglich tausende Euro zu sparen. Mit dem sog. Widerrufsjoker konnten Verbraucher noch Jahre nach Vertragsabschluss laufende oder bereits gekündigte Darlehen wirksam widerrufen. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen wurden Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt und die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen begann durch Fehler der Banken und Kreditinstitute nie zu laufen.
Rund 3 Mio. Darlehen sind sind von Fehlern in der Widerrufsbelehrung betroffen. Knapp 90 % der Verträge der ING DiBa sowie der DSL-Bank und über 80 % der von der Sparkasse herausgegebenen Verträgen sind mangelhaft. 70 % der Darlehen, die von der Deutschen Bank ausgegeben wurden, ebenso die der Commerzbank oder DKB. Auch etwa 60 % der Darlehen der BHW Bausparkasse und Münchner Hypothekenbank enthalten fehlerhafte Widerrufsinformationen.
Sie haben einen Altvertrag?

  • Darlehen, die zwischen 01.09.2002 und 10.06.2010 geschlossen wurden, beinhalteten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Altverträge konnte wirksam bis zum letztjährigen Stichtag am 21.06.2016 widerrufen und erfolgreich rückabgewickelt werden (Art. 229 § 38 EGBGB).
  • Wer sein Darlehen früher getilgt und Vorfälligkeitsentschädigung zahlen musste, konnte durch den Widerruf mit Rückabwicklung seines Darlehens das Entgelt von der Bank zurückfordern!

Sie haben einen Neuvertrag?

  • Darlehen, die am oder nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, enthalten ebenfalls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Noch heute können solche Verträge wirksam widerrufen werden.
  • Die sog. Widerrufsinformationen wiesen auf Pflichtangaben und zusätzliche Informationen hin, die im Darlehensvertrag jedoch nicht mehr auftauchten, u.a. Nennung der Aufsichtsbehörde. Fehlt diese Angabe bspw. beginnt auch hier die Widerrufsfrist nicht zu laufen (lt. BGH-Urteil vom 22.11.2016; Az. XI ZR 434/15).

Viele betroffene Kreditnehmer scheuten aber aufgrund eines unüberschaubaren Kostenrisikos den Gang vor Gericht und nutzen den Widerrufsjoker nicht. Was, wenn die Rechtsschutzversicherung bei den anfallenden Kosten nicht greift oder vielleicht gar keine Rechtsschutzversicherung besteht?

Widerruf Darlehen ohne Kostenrisiko — Kooperation zwischen Mingers & Kreuzer und Prozessfinanzierer macht den Rechtsweg möglich!

Sie haben Ihren Altvertrag fristgerecht zum 21.06.2016 widerrufen oder einen Neuvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung? Dann sollten Sie jetzt Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf Ihres Darlehen durch uns prüfen lassen.
Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit Ihr Darlehen wirksam und profitabel zu widerrufen und das ganz ohne Kostenrisiko. Durch unsere Kooperation mit einem Prozessfinanzierer können wir Ihnen volle finanzielle Unterstützung garantieren. So können Sie aussichtsreich widerrufen, Ihr Widerrufsrecht einklagen und die Kostenfalle ist dabei vollständig ausgeschaltet!
Der Prozessfinanzierer trägt — im Falle eines negativen Ergebnisses — alle Verfahrenskosten. Das bedeutet im Klartext, er übernimmt die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen und die des eigenen Anwalts sowie sämtliche Sachverständigen- und Zeugenkosten.
Bei erfolgreicher Umsetzung der Klage gegenüber der Bank, d.h. bei Auflösung bzw. Rückabwicklung des Vertrages oder Zinssenkung fällt für den Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils an, die Ihrerseits zu zahlen sind. Dieser wirtschaftliche Vorteil als Erlös aus der Klage ergibt sich aus den eingesparten Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.

Nutzen Sie Ihre Chance: Widerruf einklagen, Rückabwicklung Ihres Darlehen erreichen und das bei 0% Kostenrisiko!

Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de — wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung und bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell. Dank unseres Prozessfinanzierers entfallen für Sie jegliche Kosten!

Jetzt ohne Kostenrisiko alte oder jüngere Darlehen widerrufen — Prozessfinanzierung mit Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte möglich!

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