Bild: Jahre Photography/ shutterstock.com
Schnell noch über die Ampel, es wird rot – und plötzlich blitzt es hell auf! Geblitzt zu werden ist ärgerlich, aber mehr als nur Punkte- oder Geldstrafe kann einem in solch einem Fall auch der Führerschein eingezogen werden. Doch was, wenn das Bild unscharf ist? Was passiert bei einem Rotlichtverstoß? Kann ich mich gegen die Führerscheinabgabe wehren? Die Antworten sowie weitere Informationen finden Sie im Folgenden.
Wer innerorts 31 km/h oder mehr über der Richtgeschwindigkeit fährt, muss neben 160 € und drei Punkten in Flensburg mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Außerorts gilt dasselbe Strafmaß ab 41 km/h zu viel. Die Höhe der Strafe wird abhängig von der Geschwindigkeitsüberschreitung weiter erhöht – Ihnen kann bis zu drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Als chronischer Tempoüberschreiter sollten Sie deutlich besser aufpassen! Wer bereits drei Punkte in Flensburg bei mindestens 26 km/h zu viel kassiert hat, sollte sehr darauf achten, innerhalb eines Jahres nicht wieder 26 km/h zu schnell zu fahren oder mehrmals mit 21 km/h Tempoüberschreitung erwischt zu werden. Denn wer nicht daraus lernt, kann hierbei bereits als härtere Konsequenz den Führerschein abgenommen bekommen.
Abhängig vom Ermessen der Behörde sowie örtlichen Aspekten wie an Unfallschwerpunkten oder vor Schulen, tolerieren die Bundesländer überwiegend eine Kilometerüberschreitung von 5 km/h. Wer geblitzt wird, wird entweder noch vor Ort angehalten oder bekommt ein paar Tage später Post von der Bußgeldstelle in Form eines Anhörungs- oder Zeugenfragebogen.
Sollten Sie in Erwägung ziehen, nicht auf den Brief zu antworten, legen wir Ihnen ans Herz das besser nicht zu tun. In einem solchen Fall ermittelt die örtliche Polizei und wird Nachbarn mit einem Foto von Ihnen befragen oder beim Einwohnermeldeamt Passfotos von Ihnen sowie Ihren Angehörigen abgleichen.
In einigen Fällen kann man sich gegen ein Fahrverbot zu Wehr setzen. Die Ausnahme einer solchen Strafe bildet die Unzumutbarkeit. Diese greift bei Personen, die beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind und bei denen ein Führerscheinentzug als Strafe eine unzumutbare Höhe einnimmt. Da sind Personen, die als Konsequenz ihren Job verlieren, als Alleinverdiener im Außendienst ihre Termine nicht mit Bus und Bahn wahrnehmen und sich keinen Fahrer leisten oder auch regelmäßige Arztbesuche bei entfernt lebenden schwerkranken Patienten nicht einhalten können.
Solch berufliche Aspekte sind zu berücksichtigen. Entfällt allerdings das Fahrverbot, wird die Geldbuße um einiges erhöht.
In gewissem Maße lässt sich der Zeitpunkt der Führerscheinabgabe selbst bestimmen beziehungsweise hinauszögern. Wer in den letzten zwei Jahren seinen Führerschein nicht abgeben musste, kann das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung antreten. Wenn Sie unbegründeten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, haben Sie die Möglichkeit die Rechtskraft und somit den Fristbeginn von vier Monaten aufzuschieben. Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung zwei Wochen Zeit, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Der Einspruch kann spätestens am Hauptverhandlungstag vor Gericht zurückgenommen werden. Auf diese Weise verlängern Sie die Frist auf sechs Monate.
Der Fahrzeugführer muss innerhalb von drei Monaten ermittelt werden. Wer auf dem Blitzerfoto schlecht zu erkennen ist, sollte nicht zugeben, dass er der Fahrer ist! Die Person hinter dem Steuer muss eindeutig identifizierbar sein, das heißt markante Gesichtszüge sowie individuelle äußerliche Merkmale müssen erkennbar sein. Um vor Gericht verurteilt werden zu können, muss der Richter sicher sein, dass es sich bei Ihrer Person um den geblitzten Fahrer handelt – ansonsten gilt im Zweifel für den Angeklagten.
Ob bei einem Rotlichtverstoß Ihre Fahrerlaubnis gefährdet ist, können Sie an den Nummern des Bußgeldkatalogs ablesen, welche in der Anhörung gegeben sind.
Bei der Nummer 132 handelt es sich um den Regelfall, also den einfachen Rotlichtverstoß. Das Strafmaß beträgt hierbei 90 € sowie drei Punkte in Flensburg. Die Nummer 132.3 steht für das Überfahren der Ampel, die bereits länger als eine Sekunde auf rot stand. Dieser Verstoß wird mit 200 €, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Den Führerschienentzug als Strafe erwartet einen ebenfalls, wenn es aufgrund des Überfahrens einer roten Ampel zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt.
Wurden Sie bei einem Rotlichtverstoß erwischt, hat Ihr Anwalt dennoch die Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen. Schätzungen von beobachtenden Polizisten, wie lang die Ampel rot war, genügen nicht. Auch Stoppuhrmessungen greifen nicht, da 0,3 Sekunden Toleranz abgezogen werden müssen. Sachverständige können mit einem Gutachten den Wert einer Überwachungskamera widerlegen.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Führerscheinentzug finden Sie im folgenden Video.
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