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Arbeitsrecht: Voraussichtliche Fehlzeiten begründen Verweigerung der Verbeamtung
31.10.2013
Reiserecht: Kein Schadensersatz bei Verspätung wegen fehlender Landeserlaubnis
17.11.2013

Mietrecht: Mieter muss bei Auszug streichen

07.11.2013

Der BGH hat am Mittwoch eine wichtige und besonders praxisrelevante Entscheidung im Mietrecht getroffen.
Mieter, die eine frische renovierte, in hellen und neutralen Wandfarben gehaltene Wohnung übernehmen, müssen diese auch bei Auszug wieder so zurückgeben. Das heißt Mieter, die ihre Wohnung während der Miete mit knalligen und bunten Farben verschönern, müssen dies bei Auszug wieder rückgängig machen und die Wände hell und neutral, also im Zweifel weiß streichen.
Zwar dürfen die Mieter während der Mietzeit weiterhin völlig frei und selbst bestimmen, in welchen Farbtönen sie ihre Wohnung halten wollen, jedoch müssen sie zur besseren Weitervermietung einen neutralen Zustand wiederherstellen, sofern sie die Wohnung auch in einem neutralen Zustand erhalten haben.
Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, so muss er dem Vermieter die Kosten für den Anstrich ersetzen.
Diese Entscheidung zeigt wieder einmal wie wichtig und notwendig fachkundiger Rat im Mietrecht ist, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Mietrecht erhalten Sie hier.
 

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