Für manche ist die Weihnachtszeit die schönste Zeit im Jahr, für andere wiederum die stressigste Zeit des Jahres. Häufig ergeben sich Weihnachten für Arbeitnehmer auch Rechtsfragen. Wir klären Sie über die Regelung zum Urlaub über Weihnachten und Neujahr auf!
Natürlich möchte fast jeder die Weihnachtstage und den Jahreswechsel am liebsten mit Familie und Freunden verbringen. Rein rechtlich gesehen sind Heiligabend und Silvester ganz normale Arbeitstage. Wenn Sie an den Tagen frei haben wollen, müssen Sie sich also grundsätzlich Urlaub nehmen. Anders sieht es aus, wenn eine sogenannte „betriebliche Übung“ vorliegt.
Arbeitnehmer haben bei der Wiederholung bestimmter Leistungen vom Arbeitgeber einen Anspruch auf diese bestimmte Leistung. Wenn Sie beispielweise in Ihrem Unternehmen in aufeinanderfolgenden Jahren an Heiligabend frei bekommen, haben Sie gute Chancen, dass Sie auch dieses Jahr frei bekommen.
Wer nicht automatisch frei bekommt und frei haben will, muss Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Urlaubswunsch ablehnen, sofern betriebliche Gründe vorliegen oder die Urlaubswünsche von anderen Mitarbeitern mit Ihren kollidieren. Ihr Vorgesetzter muss sich um eine faire Verteilung des Urlaubs kümmern. Urlaubswünsche von Mitarbeitern, die aufgrund sozialer Gründe Vorrang haben, müssen dabei bevorzugt werden.
Wenn Sie im Urlaub krank sind, bekommen Sie Ihre Urlaubstage gutgeschrieben. Denn der Urlaub soll dem Arbeitnehmer zur Erholung dienen und nicht um eine Krankheit auszukurieren. Dennoch ist es wichtig, dass Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden. Auch wenn Sie im Urlaub und ggf. auch im Ausland sind. Je nach Dauer der Krankheit müssen Sie sich krankschreiben lassen. Ob Sie Ihrem Arbeitgeber die Krankmeldung am ersten oder ab dem dritten Tag vorlegen müssen, hängt von der betrieblichen Regelung ab.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf unserem Blog oder auf unserem Youtubechannel. Für Fragen können Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung unter 02461-8081 nutzen.
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