Der Mindestlohn ist besiegelte Sache. Es gibt keine Ausnahmen mehr und kein drum herum. Doch was als finanzielle Hilfe für Geringverdiener gedacht war, droht nun zum finanziellen Gesamt-Disaster für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen zu werden.
In vielen Branchen stehen die Firmen nun vor der Wahl zwischen Pest und Cholera. Entweder sie müssen die Preise erhöhen, was dem Geldbeutel des Endverbrauchers schadet, oder sie müssen vor allem Aushilfen und Teilzeitkräfte entlassen, was wiederum ebenso den Bürgern schadet.
Gerade Branchen wie der Einzelhandel oder das Taxigewerbe, die ohne flexible Arbeitskräfte nicht auskommen stehen vor einer Entlassungswelle.
Aber auch Amateursportvereine und ähnliche Institutionen sind durch das Gesetz bedroht.
Wir beraten sowohl Betriebsräte als auch Arbeitnehmer selber und versuchen den drohenden Schaden durch Kündigungen oder Umsatzeinbußen durch den Mindestlohn zu verhindern oder zu begrenzen.
Das eng geschnürte Gesetzeskorsett des Mindestlohnes erschwert akzeptable Lösungen für beide Seiten jedoch enorm, weswegen uns das Gesetz als verbesserungswürdig erscheint.
Weiter Informationen zum Arbeitsrecht.
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