Das Bundesland Bremen nimmt zum Jahreswechsel eine Pionierrolle ein, der wohl in den kommenden Jahren einige andere Bundesländer folgen werden.
Bremen erlaubt das Verstreuten der Asche eines Verstorbenen auf privaten Grundstücken. Dies war zuvor nirgendwo erlaubt.
Voraussetzungen hierfür ist, dass der Verstorbene seinen Wohnsitz im Bundesland Bremen hatte, sowie den Ort und die Fürsorgeperson testamentarisch bestimmt
hat. Zudem darf nicht bei starkem Wind gestreut werden.
In Nordrhein-Westfalen ist es nicht erlaubt die Asche von Verstorbenen auf privatem Grund zu verstreuen. Hier herrscht immer noch Friedhofszwang.
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