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Von Toilettengängen, über Raucherpausen, bis hin zu privaten Telefonaten – Was ist am Arbeitsplatz erlaubt und was könnte zu einer Kündigung führen?
Sichert der Chef seinen Mitarbeitern bestimmte Rechte zu, beispielsweise ein tägliches Telefonat mit der Mutter aufgrund einer Krankheit, ist der Arbeitnehmer auch dazu berechtigt, diese private Tätigkeit auszuüben. Empfehlenswert wäre hier allerdings ein Beweis oder eine detaillierte Dokumentation, da im Rahmen einer Kündigungsschutzklage das Erinnerungsvermögen der Arbeitgeber oftmals zu wünschen übriglässt. Außerdem sollten die Kollegen über die konkreten Umstände informiert werden, sodass keine Missverständnisse entstehen.
Übrigens: Toilettengänge sind in jedem Fall und zu jeder Zeit erlaubt!
Wenn sich eine bestimmte Tätigkeit als gängige Praxis herausgestellt hat, also zum Beispiel die regelmäßige kurze Beantwortung von WhatsApp-Nachrichten und der Arbeitgeber duldet dies stillschweigend, so darf dies auch jeder Mitarbeiter tun. Verbote gegen einzelne Arbeitnehmer sind nicht erlaubt. Doch auch hier stellt sich wieder die Frage nach einem Beweis. Zwar existieren mit den Kollegen meist zahlreiche Zeugen, eine Aussage dieser gegen den eigenen Arbeitgeber ist jedoch eher unwahrscheinlich.
Notwendige Tätigkeiten, wozu beispielsweise verordnete Therapiesitzungen oder Arztbesuche fallen, sind grundsätzlich auch erlaubt. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, den Gehaltsanspruch durch vertragliche Regelungen zu streichen.
Privates stellt keine Arbeitsleistung dar, weshalb die Ausübung dessen prinzipiell untersagt ist. Missachtet der Arbeitnehmer dies, droht zunächst eine Abmahnung, bei Wiederholung sogar die Kündigung. Grundsätzlich sollten private Tätigkeiten daher in der Freizeit erledigt werden. Sollte sich allerdings eine Ausnahmesituation ergeben, ist eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und den Kollegen ratsam.
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