Bild: Jasni/ shutterstock.com
Sie sind Mercedes-Fahrer? Dann werfen Sie einen Blick in den Briefkasten. Mercedes-Benz verschickt derzeit tausende Schreiben mit der Aufschrift „Rückrufaktion – Software-Update für Ihren Dieselmotor“.
Bevor Sie aber vorschnell handeln und das Update aufspielen lassen, machen Sie stattdessen Schadensersatz geltend!
Nachdem eine Abgasmanipulation bei Fahrzeugen von Mercedes-Benz festgestellt wurde, ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in den Jahren 2018 und 2019 verpflichtende Rückrufe für etwa eine Million Autos an. Seitdem kursieren bereits entsprechende Rückrufschreiben. Mitte Januar 2020 wurde erneut eine Vielzahl von Briefen durch die Mercedes-Benz AG verschickt. Ebenfalls vom Dieselskandal betroffen sind Fahrzeuge, die überwiegend wegen der AdBlue-Technologie bislang als unbedenklich eingestuft wurden.
Die Kunden werden zur Durchführung eines in seiner Wirkungsweise und seinen Folgen nicht genauer spezifizierten Software-Updates aufgefordert. Kritiker sind jedoch der Ansicht, mit den Software-Updates seien nicht unerhebliche Risiken verbunden. Mehrere Autobesitzer berichten von negativen Auswirkungen nach Durchführung des Updates, wie beispielsweise nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch und einer Versottung des Motors.
Darüber hinaus gilt im Zweifel durch eine Beweisaufnahme zu klären, ob und gegebenenfalls welche Manipulationen vorgenommen worden sind. Wenn das Software-Update bereits aufgespielt worden ist, wird es im Nachhinein schwieriger, den Beweis dafür zu erbringen. Das Aufspielen des Updates birgt somit ein rechtliches Risiko.
Ein weiteres Problem stellt der erhöhte AdBlue-Verbrauch dar. Wie die Erfahrung bereits ergab, werden nach der Durchführung des Updates nur etwa 25 % der bisherigen Reichweite erreicht.
Statt das Software-Update also vorschnell aufspielen lassen, holen Sie sich lieber zeitnah rechtlichen Rat ein. Selbst wenn Sie das Update bereits durchgeführt haben sollten, sollte Sie Ihre Rechte konsequent durchsetzen. Die Erfolgsaussichten fallen zumeist zugunsten von Geschädigten des Abgasskandals aus.
Wenn Sie vor dem Kauf eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers, welche Rolle Mercedes-Benz im Abgasskandal spielt.
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