Bild: Uvarov Stanislav / shutterstock.com
Bei Ehegeschenken verhält es sich nach altem Sprichwort „geschenkt ist geschenkt […]“: Trennen sich zwei Ehepartner, streitet man sich häufig auch um Geschenktes — wir klären, was mit umgehängtem Brautschmuck nach der Ehe passiert.
Brauch bei türkischen Hochzeiten ist es, der Braut den sog. Brautschmuck umzuhängen. Der kulturelle Kodex besagt, dass dieser umgehängte Brautschmuck geschenkt ist. Nach der Heirat trug die Ehefrau die umgehängten Schmuckstücke, bis diese in einem Schließfach deponiert werden sollten.
Es kam zur Trennung, wodurch der Ehemann den Brautschmuck in der Türkei unter Wert verkaufen ließ. Mit höherem Betrag eingefordert, wollte dann nach familiengerichtlichem Beschloss zugunsten der Ex-Ehefrau auch der Mann seine Schmuckstücke zurück und für sich beanspruchen.
Das richterliche Zauberwort für die Exfrau: Alleineigentum! Das Eigentumsverhältnis sei durch das Umhängen bei der Hochzeitsfeier verändert worden, so dass die Frau allein Anspruch auf den Brautschmuck hatte.
Nachdem nun der Ehemann den Brautschmuck veräußert hatte, verletzte er damit das Eigentumsrecht seiner Exfrau. Denn alles, was der Braut bei der Hochzeit umgehängt wurde, gehört rechtmäßig auch ihr — ein Gegenbeweis, dass der Schmuck dem damaligen Bräutigam galt, konnte nicht erbracht werden.
Das türkische Zivilrecht zum Eigentumsverhältnis von Goldschmuck bzw. Brautschmuck entspricht dem Sprichwort: „Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen!“. Dabei zählt auch nicht, wer den Schmuck gekauft hat, sondern letztlich wem er umgehängt und damit geschenkt wurde.
Ärgerlich für den Ehemann, der durch die Veräußerung und die Verletzung des Eigentumsverhältnisses mittels einer späteren Schätzung des Schmuckwertes dann auf die Leistung von Schadenersatz in gleichem Wert verurteilt wurde.
Nach der Ehe ist vor der Ehe — bei Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen mit dem ehemals geliebten Menschen um Eigentümer, das Eigentumsverhältnis und Vermögen helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen im Scheidungsrecht. Unsere Kontaktdaten finden Sie in unserem Kontaktformular oder rufen Sie einfach an: 02461 / 8081 und nutzen Sie unsere kostenlose, telefonische Ersteinschätzung!
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