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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum ersten Mal Schmerzensgeld und den Anspruch aus dem Haushaltsführungsschaden neu berechnet. Wovon die Berechnung abhängig gemacht wird, erfahren Sie hier bei uns!
Bei der Schmerzensgeldsberechnung halten sich die Gerichte üblicherweise an Tabellen. Darin finden sich bereits ausgeurteilte Beträge, sortiert nach Beeinträchtigungen und Dauer der Einschränkungen. Auch für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens wird auf Tabellen zurückgegriffen, die zwischen Anzahl der Personen im Haushalt, der Frage der Erwerbstätigkeit und der Art des Haushalts unterscheiden.
Das OLG Frankfurt am Main hat nun aber eine neue Berechnungsmethode entwickelt.
Orientierungsmaßstab für Schmerzensgeldforderungen ist die Dauer der Behandlung des Unfallopfers. Das Gericht hielt vielmehr eine Methode für angemessen, die die taggenaue Berechnung unter Berücksichtigung der im Zeitablauf unterschiedlichen Behandlungsarten und Schadensfolgen ermöglicht. Bei der Haushaltsführung wird der gesetzliche Mindestlohn sowie der modernere Zuschnitt der Haushalte ermittelt. Es ist unbedingt auf den konkreten Einzelfall abzustellen.
Diese neue Methode hat den Vorteil, dass – im Vergleich zu den heute ausgeurteilten Schmerzensgeldbeiträgen – bei langfristigen Beeinträchtigungen deutlich höhere Schmerzensgelder anfallen. Bei geringen Beeinträchtigungen hingegen könnten die Schmerzensgelder deutlich vermindert werden.
Die neue Berechnungsmethode des Schmerzensgeldes setzt sich zusammen aus dem prozentual ausgedrückten Tagessatz des vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Bruttonationaleinkommens pro Jahr je Einwohner und dem Grad der Schädigungsfolgen. Sie orientiert sich hauptsächlich am gesetzlichen Mindestlohn und berücksichtigt allein die praktikable Unterscheidung in Form des verfügbaren Nettoeinkommens.
Das hat zur Folge, dass Ihr persönliches Einkommen keine Rolle für die Berechnung spielt! So wird niemanden dementsprechend benachteiligt.
Die neue Berechnungsmethode hat auch für den Haushaltsführungsschaden einen Vorteil. Der Haushaltsführungsschaden dient dem Ausgleich von Einbußen für die Eigen- und Fremdversorgung anderer Haushaltsmitglieder. Die Tabellen, die bislang benutzt wurden, sind von traditionell begründeten Unterscheidungen hinsichtlich des Zuschnitts der jeweiligen Haushaltsführung geprägt. Heutzutage aber werden in modernen Haushalten häufiger Maschinen benutzt. Dies wird nun bei der Berechnung berücksichtigt.
Als Stundensatz wird somit nun vom Gericht der zum Unfallzeitpunkt geltende Mindestlohn zugrunde gelegt zuzüglich eines gewissen Aufschlags wegen des gehobenen Haushaltszuschnitts. Unsere Empfehlung: lassen Sie Ihren Anspruch im Verfahren neu berechnen. Die neue Methode könnte bei längeren Behandlungen weitaus höhere Schmerzensgelder ergeben.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem der Unfallverursacher sein Auto kurz vor der Einmündung zu einer Bundesstraße wendete und dabei mit einem Motorradfahrer zusammenstieß, der sich dabei schwer verletzte. Dieser zog sich unter anderem einen Speichenbruch, eine HWS-Distorsion, eine Bauchwandprellung und dauerhafte Sensibilitätsstörungen der Hand zu. Dementsprechend war er über vier Monate krankgeschrieben und in der Haushaltsführung eingeschränkt.
Zwar erkannte die Haftpflichtversicherung die Schuld des Autofahrers an und zahlte für Schäden am Motorrad sowie Schmerzensgeld in Höhe von 5000 €. Die Ausgleichszahlung war dem Unfallopfer jedoch nicht genug.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Versicherung zu einem Schmerzensgeld von 10.500 € und sprach auch den geforderten Haushaltsführungsschaden zu. Mit der Berufung zielte die Versicherung auf die vollständige Abweisung der Klage ab.
Der Fall ging vor das OLG Frankfurt, welches erstmals Berechnungen vornahm, die auf einer neueren Methodik beruhen. Die Frankfurter Richter sahen vielmehr ein Schmerzensgeld in Höhe von 11.000 € sowie einen Haushaltsführungsschaden von 1.500 € als angemessen an. Das Urteil war folglich ein großer Erfolg für das Unfallopfer.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers Ihnen, wann der Führerschein weg sein kann.
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