Bild: pixs4u / shutterstock.com
Das Land des Lächelns, Thailand, wird derzeit von einer Anschlagsserie unbekannter Quelle heimgesucht, die den Süden des Landes tief erschüttert. Die Anschläge beunruhigen auch hierzulande Urlauber und Reisende — ist ein Reiserücktritt angesichts dieser Lage möglich? Wir klären, was rechtlich gilt!
Aufgrund neuester Bombenanschläge vom 12. August rund um die beliebten Urlaubsorte Hua Hin, Krabi, Phuket und Trang erteilt das Auswärtige Amt nun aktuelle Sicherheitshinweise. Denn: Weitere Anschläge sind in Thailand nicht auszuschließen, weshalb Urlaubern nun zur äußersten Vorsicht geraten wird.
Anschläge und Attacken in Thailand, genauer im Süden, führen dazu, dass Menschenansammlungen und öffentliche Plätze gemieden werden sollen, ebenso empfiehlt sich Nachrichten aufmerksam zu verfolgen. — Eine Reisewarnung spricht das Auswärtige Amt allerdings nicht aus. Im Süden gilt lt. Auswärtigem Amt derzeit das Notstandsrecht und sollte ohnehin nicht bereist werden.
Kein Wunder, dass sich Urlauber und Reisende angesichts solcher Reisehinweise und unruhigen Zeiten das mit dem Thailand Urlaub nochmal überlegen. — Natürlich werden auch hier die Stimmen nach Reiserücktritt laut! Derzeit ist die Frage, ob ein kostenloser Reiserücktritt möglich ist, aber noch unklar, da die derzeitige Landessituation noch zu wenig informativ ist.
Grundsätzlich gilt es in der jetzigen Situation, sofern es sich beim Thailand Urlaub um eine Pauschalreise handelt, Kontakt zum Reiseveranstalter aufzunehmen. U.a. bietet TUI seinen Urlaubern bis heute die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung bzw. Stornierung der Reise — aus Kulanz.
Terror, Anschläge und Unruhen in beliebten Urlaubszielen wie Tunesien, Türkei oder Griechenland leiden schon länger an der großen Frage zum kostenlosen Reiserücktritt für Urlauber. — Doch kostenfrei Umbuchen oder Stornieren unterliegt leider bestimmten Reglements.
Eine Reise kann erst dann kostenfrei storniert werden, wenn objektive Gründe — z.B. „höhere Gewalt“ wie Krieg oder Naturkatastrophen — eintreten.
Brechen politische Unruhen während des Urlaubs aus, besteht für Reisende die Option zur partiellen Reisepreiserstattung! — D.h. auch während der Reise kann ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter gekündigt werden, dennoch muss damit gerechnet werden, dass dieser auch Kosten für Hotel oder Flug einbehält.
Gleich vorweg: Bei höherer Gewalt zahlt Ihre Reiserücktrittsversicherung nicht! Die Deckung der Kosten wird nur bei persönlichen Rücktrittsgründen erteilt, bspw. eine Krankheit oder Verlust Ihres Jobs.
Wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte & Ansprüche beim Reiserücktritt. Als Experten im Reiserecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber dem Reiseveranstalter — auch bundesweit! Rufen Sie an & nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung, kostenlos und kompetent unter der 02461 / 8081!
Mehr zum Reiserücktritt bei Terror, Unruhen oder Anschlägen erfahren Sie auch auf YouTube!
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