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Amoklauf in München – Rechtliche Aspekte zum Darknet!

27.07.2016

Bild: ImageFlow/ shutterstock.com
 
Der Amoklauf in München hat Deutschland erschüttert. Ein junger Mann tötet hilflose Menschen mit einer Waffe, die er über das so genannte Darknet erworben hat. Jetzt diskutieren Experten, inwiefern man dem quasi rechtsfreien Raum begegnen könne. Schließlich war das Darknet nicht zum ersten Mal Ausgangspunkt für schwere Verbrechen. Anonym decken sich hier Täter immer wieder mit Drogen, Sprengstoff oder Waffen ein. Doch ist das Darknet tatsächlich ein rechtsfreier Raum? Wie wird die Ware bezahlt? Wer liefert sie? Und wie anonym sind deren Nutzer wirklich?
 

Was ist das Darknet eigentlich?

 
Das Darknet beschreibt einen Raum im Internet, der mit einer „gewöhnlichen Suchmaschine“ nicht zu finden ist. Dennoch besitzt es ein eigenes Netzwerk mit verschlüsselter Infrastruktur (Peer-to-Peer). Die anonymen Nutzer können folglich nur schwer zurückverfolgt werden. In der Praxis ist es häufig so, dass ermittelnde Behörden zwar die Angebote einsehen, aber nicht die dahinter stehenden Anbieter ausfindig machen können. Strafrechtliche Probleme ergeben sich dabei vor allem im Bereich des An- und Verkaufs von Kreditkartendaten sowie dem Erwerb von Betäubungsmitteln und illegalen Waffen. Letzterer Fall hat den Amoklauf in München ermöglicht.
 
Der junge Täter hatte eine halbautomatische Glock-Pistole über das Darknet gekauft. Es handelte sich zunächst um eine „Dekowaffe“. Eine solche war früher scharf, wurde dann aber unbrauchbar gemacht. Nach dem geltenden Waffengesetz in Deutschland heißt das, dass durch eine Veränderung des Patronenlagers keine Munition mehr geladen werden kann. Die in Deutschland erforderliche dauerhafte Funktionsunfähigkeit war im vorliegenden Fall aber nicht gegeben. Ursprünglich kam die Waffe nämlich aus dem Ausland und war daher nur mit einem dünnen Stahlstift blockiert, der jederzeit auch von Laien gelöst werden konnte.
 

Kann man das Darknet kontrollieren?

 
Dass der Kauf illegaler Waffen natürlich gegen geltendes Recht verstößt, muss nicht erwähnt werden. Doch ist das Darknet nur schwer kontrollierbar. Zwar ist mittlerweile bekannt, dass auch Verbindungen im Darknet überwacht werden können. Doch müssen die Ermittler schon gezielt nach Nutzern fahnden, um Ergebnisse erzielen zu können. Im Gegensatz zum normalen Datenverkehr im Internet, sind Transaktionen hier nach Abschluss eines Vertrages nicht mehr oder nur noch schwer nachvollziehbar.
 
Ansatzpunkt für strafrechtliche Ermittlungen ist deshalb vor allem der Versand der Waren. Denn irgendwie müssen die illegal erworbenen Sachen zum Käufer gelangen. Dafür werden regelmäßig Packstationen observiert. Erschwert wird die Arbeit natürlich durch den Gebrauch falscher Empfänger- und Absenderdaten.
 
Darüber hinaus versucht man etwaige Zahlungsströme zu verfolgen. Im Darknet bedient man sich aber alternativer Mittel wie Bitcoin oder Paysafecards, so dass auch dahin gehende Ermittlungen nur schwer durchführbar sind.
 

Fazit!

 
Laien sollten in jedem Fall die Finger vom Darknet lassen. Die Experten der Strafverfolgung werden immer besser, auch wenn die vermeintlich „großen Fische“ sich noch immer ungestört im Darknet bewegen können. Erst letzten Monat ist einer Behörde ein großer Schlag gelungen. Neun Drogenhändler und Betrüger konnten festgenommen werden – Tendenz steigend. Dennoch sind die Gefahren nicht zu unterschätzen, wie das traurige Beispiel München zeigt. Auch wenn das Surfen im Darknet nicht verboten ist und es sich nicht immer um illegale Geschäfte handeln muss, raten wir von dessen Nutzung ab. Zu schnell verwischt die Grenze zwischen Legalem und Illegalem.
 
Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben, stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei.

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