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Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags – erste Musterklagen:
08.02.2014
Arbeitsrecht: Beamter verliert Stellung wegen Nebenjob
18.02.2014

Abmahnung gegen Amazon

11.02.2014

Die Verbraucherzentrale NRW bereitet nach bereits erfolgter Abmahnung gegen den Online-Konzern Amazon eine Klage vor.
Streitpunkt ist die Sperrung von Kundenkontos seitens Amazon ohne Vorwarnung an die Kunden. Der Shopping-Riese hatte im vergangenen Jahr die Konten vieler seiner Besteller gesperrt, die all zu häufig von ihrem Widerrufsrecht bei Bestellungen gebraucht gemacht hatten. Dies tat Amazon jedoch ohne vorherige Kontaktaufnahme oder Vorwarnung weswegen sich viele Kunden des Online-Riesen plötzlich und unerwartet dem gesperrten Konto gegenüber sahen.
Doch nach einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW unter Online-Händlern zum Thema Rücksendungen steht Amazon mit seiner konsequenten Kontosperrungspolitik ohne Vorwarnung alleine dar. Es gäbe zwar auch Unternehmen, die noch strenger mit zu vielen Retouren umgingen, diese suchten aber dennoch immer zuerst den Kontakt zum Käufer, bevor sie dessen Konto sperren.
Natürlich steht es in Deutschland im Rahmen der Privatautonomie auch großen Konzernen wie Amazon frei, mit wem sie Geschäfte tätigen wollen und mit wem nicht, ohne dass sie hierfür einen Grund angeben müssen. Die Verbraucherzentrale NRW sieht aber in dem Vorgehen Amazons eine kundenfeindliche Praxis, die in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen nicht ausreichend Niederschlag gefunden habe. Daher werde nun eine enstprechende Klage vorbereitet.
Weitere Informationen Abmahnungen erhalten Sie hier.
 

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