Wer kennt das nicht: Die eigene Website muss verschönert werden – es fehlen Bilder und Videos, etwas, was die Leute bewegt. Katzenvideos, Promi-Bilder oder lustige Memes. Schnell gegoogelt und der eigenen Seite hinzugefügt. Aber genau hier liegt die Krux: Sie sind nicht der Urheber, sondern nur der Veröffentlichende – im Normalfall ohne Quellennachweis. Schon kann eine Brief vom Urheber ins Haus flattern. Der Betreff: Abmahnung!
Die Nutzung von Bildern und Videos unterliegen Urheberrechten, die private oder gewerbliche Website-Betreiber häufig nicht einholen. Die Versuchung bei Privatleuten ist natürlich größer, da der Gedanke „Wer soll das schon sehen?“ allgegenwärtig ist. Da verzichtet man gerne mal auf die Nutzungsrechte. Aber genau das ist der Fehler, denn jedes Video und Bild, das sich im Internet finden lässt, unterliegt einem solchen urheberrechtlichen Schutz. Dementsprechend muss das Recht des Urhebers geschützt und die Nutzungsrechte abgeklärt werden.
Das bedeutet, dass Sie vor Gebrauch im Internet gefundenes Bild- oder Videomaterial zunächst ein Einverständnis vom Urheber einzuholen haben. Ebenso verhält es sich, wenn Ihr Verantwortlicher der Web-Präsenz, also beispielsweise Ihr Web-Designer, optische bzw. mediale Verschönerungen an der Seite vornimmt: Hier sollten Sie als Betreiber ein Auge auf die hoffentlich eingeholten Nutzungsrechte werfen. Hierbei muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass nicht nur die Rechte für den Web-Designer abgeklärt sind, sondern darüber hinaus auch die Nutzungsrechte von Publikationen für seine Kunden.
Achtung ist in jedem Fall geboten, ob nun Bild- oder Videomaterial ‚aus dem Netz‘ gezogen wird – zur fälschlich angenommenen freien Verfügung – oder von einer Datenbank Gebrauch gemacht wird. Lizenzen, Urheber- und Nutzungsrechte sowie Nutzungsbedingungen sind unabdingbar bei Verwendung nicht-eigenen Bild- oder Videomaterials. So bestehen manche Urheber darauf, dass sie ausdrücklich resp. namentlich auf Ihrer Website erwähnt werden. Auch eine Spiegelung oder Bearbeitung des Bildes schützt nicht vor der Urheberrechtsverletzung – im Gegenteil. Der Irrglaube, dass eine Spiegelung die Rechtslage verändert bzw. das Bild zum Eigenen macht, ist da weit verbreitet!
Ohne Lizenzen und Nutzungsrechte kann ein Bild oder Video ganz schön teuer werden: Eine Abmahnung mit Gebühr und Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen ist nicht selten. Geld- und Freiheitsstrafen sind zwar keine Regel, aber dennoch möglich.
In keinem Fall aber sollten Sie eine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Hilfe unterzeichnen – in der üblichen Praxis ist die Unterlassungserklärung nicht genau definiert bzw. begrenzt und spricht dem Urheber zu viel Recht zu.
Sie wurden abgemahnt? Dann helfen wir Ihnen gerne. Hierzu bieten wir eine kostenlose, zeitnahe Prüfung Ihrer Abmahnung und den Ihnen zugestellten Unterlagen. In einem anschließenden kostenfreien Erstgespräch stellen wir mit Ihnen gemeinsam heraus, welche Möglichkeiten es gibt und ob Sie die Unterlassungserklärung u.a. hinnehmen sollten.
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