Wer hätte gedacht, dass die Affäre um den deutschen Fahrzeughersteller VW derartige Ausmaße annimmt. Doch die schlechten Nachrichten im Zuge des Skandals reißen nicht ab. Jetzt ist nach neuesten Insiderinformationen offenbar auch Zulieferer Bosch im Fokus der US-amerikanischen Ermittlungen. Die amerikanische Justiz prüft dabei, ob der in Stuttgart ansässige Zulieferer Kenntnis von den jahrelangen Täuschungen bei VW hatte oder sogar daran beteiligt war. Zwar liegen noch keine Beweise vor und etwaige Ermittlungen stünden noch ganz am Anfang, doch wäre eine Verstrickung von Zulieferer Bosch durchaus im Bereich des Möglichen.
Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, hat VW eingestanden, Manipulationen der Software an Millionen von Fahrzeugen vorgenommen zu haben, um entsprechende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Ausmaße der Krise sind bekannt. Manipulierte Software findet sich überwiegend bei Fahrzeugen mit Diesel-Antrieb. Bauteile für mindestens sechs Motoren von VW sowie einem von Audi kommen vom Zulieferer. Inwieweit eine mögliche Haftung von Bosch gegeben sein kann, hängt entscheidend von einem Faktor ab. Hat das Stuttgarter Unternehmen gewusst, dass gelieferte Teile für Manipulationen genutzt worden sind?
Sollten sich die unbestätigten Informationen im Endeffekt bewahrheiten, würde sich die Krise zulasten von Zulieferer Bosch ausweiten und ungeahnte Ausmaße annehmen. Interessant werden könnten dabei vor allem Ansprüche für Bosch-Aktionäre. Denn es läge ein ähnlich gelagerter Fall wie bei VW vor, bei dem ein so genannter Kursdifferenzschaden geltend gemacht werden kann. Voraussetzung wäre diejenige, dass auch hier Versäumnisse hinsichtlich von Informationspflichten verletzt sein könnten. Zwar unterlag die Aktie bis dato nicht derartigen Schwankungen wie die von Volkswagen, doch könnte ein ähnlicher Absturz folgen. Es bleibt also spannend.
Laut der Chefin der in Kalifornien ansässigen Kommission für Luftreinhaltung (CARB) ist es durchaus möglich, dass VW einen Teil der Fahrzeuge „zurückkaufen“ müsse. Grund dafür sei, dass ein Nachrüsten von Autos nicht immer wie geplant funktioniere. Verwiesen wird hier auf gescheiterte Versuche anderer Hersteller. Das betrifft auch die Rechte deutscher Kunden. Denn diese müssen sich nicht den Plänen und Vorschlägen von VW beugen, sondern sollten eigene Ansprüche verfolgen und notfalls gerichtlich durchsetzen. Schließlich hat ein nachgebessertes Auto immer noch einen Mangel, der den Wiederverkaufswert erheblich schmälern kann. Zu rechnen sind vor allem mit höherem Verbrauch sowie höherem Stickoxidausstoß.
Was die Thematik rund um den Zulieferer aus Stuttgart betrifft, muss man eine weitere Entwicklung erst einmal abwarten. Dabei ist man in erster Linie auf die amerikanischen Ermittlungen angewiesen. Was VW jedoch betrifft, ist es angezeigt, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten. Anderenfalls könnten Ansprüche verjähren, zumal Rückrufaktionen erst Ende 2016 geplant sind und viele betroffene Fahrzeuge aus dem Jahr 2013 stammen. Dabei kann Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer als kompetenter Partner mit jahrelanger Erfahrung zur Seite stehen. Gerne können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder unter dem entsprechenden Formular kontaktieren, um in einem kostenlosen Erstgespräch das weitere Vorgehen zu besprechen. Weitere Informationen rund um den VW-Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik.
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