Mehrfach haben wir davon berichtet, dass insbesondere Kreditverträge über Immobilien (2002-2010) mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen versehen worden sind. Sollten auch Sie hiervon betroffen sein, haben Sie ein Recht zum Widerruf. Die sich hieraus ergebenden Vorteile sind immens, besonders im Hinblick auf das historisch niedrige Zinsniveau.
Warum Betroffene sich jetzt beeilen müssen!
Grundsätzlich gilt nach jetziger Rechtslage bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ein so genanntes „ewiges Widerrufsrecht“. Verbraucher konnten also bislang Ihre Verträge ohne jeglichen Zeitdruck wiederrufen. Doch das ändert sich jetzt schlagartig. Grund dafür ist ein Gesetzesentwurf durch die Bundesregierung, der eine Einschränkung hinsichtlich der zeitlichen Geltendmachung vorsieht. Die ausgerufene Deadline soll der 21. Juni 2016 sein. Zwar ist das Datum noch etwas hin, doch bedarf die Prüfung einer Widerrufsbelehrung eine gewisse Zeit. Es ist daher ratsam, eine solche zeitnah einer fachkompetenten Kontrolle zu unterziehen.
Kann ich auch widerrufen, wenn mein Vertrag bereits abgewickelt ist?
Auch in dieser Konstellation ist ein Widerruf unzweifelhaft möglich und kann mit einem hohen Mehrwert für Sie als Verbraucher verbunden sein. Denn sollte ein Widerruf wirksam sein, würde der komplette Vertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass die Bank das herauszugeben hätte, was sie mit dem Geld des jeweiligen Kunden an Mehr erwirtschaftet hätte.
Die Bank behauptet, dass sie ordnungsgemäß belehrt worden sind?
Immer wieder ist es zu Fällen gekommen, in denen sich die Banken geweigert haben, die Fehlerhaftigkeit ihrer Belehrungen einzugestehen. Stattdessen werden Kunden mit plumpen Formulierungen darüber informiert, dass alles ordnungsgemäß erfolgt sei. Das hat die Rechtsprechung in vielen Fällen aber ganz anders gesehen und häufig zugunsten der Verbraucher entschieden.
Warum lohnt es sich noch, von einem etwaigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen?
Das auf den Weg gebrachte Gesetz ist nicht zuletzt auf Drängen der starken Bankenlobby ergangen. Denn diese weiß, dass jeder einzelne Widerruf erhebliche Verluste für die einzelnen Institute mit sich bringt. Im Umkehrschluss bedeutet das für Sie als kreditnehmender Verbraucher aber einen immensen finanziellen Mehrwert. Warten Sie also nicht mehr lange und legen Sie Ihre Unterlagen fachkompetenten Anwälten zur Überprüfung vor. Aufgrund unserer Expertise und Erfahrung im Bereich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen sind wir der perfekte Ansprechpartner für Sie. Kontaktieren Sie uns also doch einfach telefonisch unter 02461/8081 oder unter dem entsprechenden Kontaktformular. Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie unter unserer Rubrik „Ihr Rechtsbeistand beim Widerruf von Darlehen“.
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