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28.07.2017
VW-Abgasskandal – hohe Strafen für deutsche Autobauer in den USA
31.07.2017

Abgas-Trickserei auch bei BMW: Was das jetzt für Betroffene im Abgasskandal bedeutet!

31.07.2017

Bild: Sviat Studio / shutterstock.com
Der Abgasskandal hat einen neuen Sünder: Der Münchner Autobauer BMW gehört nun dazu. Bei den Behörden sollen schon 2007 Vorschläge zur Dosierung der AdBlue-Einspritzung unterbreitet worden sein. Nach dem Kartell-Hammer der vergangenen Woche, folgt nun neues im Dieselgate.
Wir klären die Hintergründe für Sie.
Letzte Woche beherrschte diese Nachricht alle Medien: VW, Audi, Daimler, BMW und Porsche sollen seit den 1990er Jahren in geheimen Treffen Absprachen zu Preisen, Zulieferern und Techniken getroffen haben. Nach Aufdeckung des VW Abgasskandals war dies der nächste große Paukenschlag. Das Vertrauen der Verbraucher und Kunden dürften die großen deutschen Autobauer mittlerweile verspielt haben.

BMW manipuliert Abgaswerte: Neuer Hammer im Abgasskandal!

2006 soll BMW u.a. in Absprache mit Audi und Daimler die Dosierung von AdBlue, dem Harnstoffgemisch zur Abgasreinigung, begrenzt haben. Platz- und kostensparend konnten so kleinere Tanks mit AdBlue verbaut werden. Zulasten der Abgasreinigung — geplant war ein Vorrat bis zum nächsten Werkstatttermin, was in der Realität nicht eingehalten werden konnte.
Seitens BMW ist man sich indes keiner Schuld bewusst. Man behauptete öffentlich noch, dass es beim Münchner Autobauer keine Manipulation gäbe. Zu diesem Zweck erarbeitete man für die Behörden eine zwölfseitige Präsentation, die erklären sollte, warum eine Begrenzung von AdBlue notwendig sei.
Demnach würde bei Emissionszyklen ausreichend AdBlue verwendet, um die Stickoxide zu filtern und eine Abgasreinigung durchzuführen. Bei normalem Betrieb auf der Straße würde die AdBlue-Abgabe dann gedeckelt. Die Dosierung des Harnstoffgemisches basiere ausschließlich auf chemisch-physikalischen Grenzen, nicht aber auf gesetzwidrigen Umschalttechniken. Eine manipulierte Deckelung finde laut Aussagen von BMW nicht statt.

Kartell der Autobauer: Grundstein für den Abgasskandal

Wir berichteten bereits, dass das Kartell der deutschen Autobauer durch illegale Absprachen u.a. zur Abgasregulierung den Grundstein für den Abgasskandal legte. Für viele Verbraucher kommt allerdings der Kartell-Verdacht der Big Five jetzt gelegen.
Fakten für Verbraucher auf einen Blick:

  • Die Kartellvorwürfe erhöhen grundsätzlich die rechtlichen Möglichkeiten für Kunden von BMW, Porsche, Audi, VW und Daimler, die einen manipulierten Diesel gekauft oder finanziert haben.
  • Durch das Aufdecken eines möglichen Kartells verlängern sich Verjährungsfristen — VW & Co. hätten aufgrund von Betrugs und des Verstoßes gegen Kartellrecht Schadenersatz zu leisten.
  • Haben Sie einen manipulierten Diesel im Kartell-Zeitraum gekauft oder finanziert? Dann sollten Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal jetzt noch einmal prüfen lassen und evtl. Klage gegen die Autobauer erheben.
  • Der entstandene Minderwert Ihres AdBlue-Fahrzeugs kann als kartellrechtlicher Schadenersatzanspruch eingeklagt werden. Durch den Kartellverdacht ist es nun allerdings aussichtsreicher die Rückabwicklung Ihres Kaufvertrags anzustreben.
  • Bevor Sie gerichtliche Schritte aufgrund kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche einleiten, ist es ratsam eine rechtskräftige Entscheidung der Kartellbehörde abzuwarten — wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.
  • Grundsätzlich gilt im Abgasskandal: VW & Co. haben in ihren Diesel-Fahrzeugen eine Schummel-Software verbaut, dieser Mangel ist Ihr Vorteil. Die Autobauer sind zur Behebung dieses Mangels verpflichtet — ohne eine umfassende Garantie, ob die Nachrüstung im Zuge der Rückrufaktion wirklich erfolgversprechend ist, können Sie Ihre Rechte geltend machen. Eine BGH-Entscheidung bleibt bislang noch aus, die aktuelle Rechtsprechung lässt Betroffene im Abgasskandal allerdings hoffen.
  • Achtung bei drohender Stilllegung Ihres Diesels: Im Zuge der Rückrufaktion im Abgasskandal flattern Verbrauchern gerade Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt ins Haus, die mit der Stilllegung Ihres PKW drohen. Hier gilt zunächst, dass Sie an der Nachrüstung teilnehmen bzw. das Update aufspielen lassen können, um Schlimmeres zu verhindern.
  • Mit einem Eil- und Hauptsacheverfahren können Sie einstweilig bis zur Entscheidung in der Hauptsache (dem eigentlichen Klageverfahren) gegen die Stilllegung vorgehen — Auch hier sind wir gerne für Sie da und beraten Sie umfassend.

Haben Sie Fragen zum Abgasskandal? Welche Rechte, welche Ansprüche können Sie jetzt geltend machen? Wir haben die Antworten für Sie — vereinbaren Sie noch heute einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte. Wir vertreten Sie bundesweit gegenüber VW & Co., sollte es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

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