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Das sind die Fakten rund um Ihre Lebensversicherung!

28.07.2017

BIld: AfricaStudio/shutterstock.com

Die Lebensversicherung hat ihren Ruf als gute Renditeanlage längst verloren – ein Minusgeschäft für alle Verbraucher. Dementsprechend fällt das Zeugnis für die meisten Versicherer mehr als schlecht aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung durch den Bund der Versicherten sowie dem für Versicherungen spezialisierten Analysten Carsten Zielke. Unter die Lupe genommen wurden dabei 84 Anbieter, von denen 40 Versicherer, kaum nennenswerte Gewinne erwirtschaften und 13 weitere sogar negative Zahlen schreiben. 23 weitere Versicherungen mangelt es an Eigenkapital und damit an der notwendigen Stabilität. Wir klären auf, wie es um Ihre Lebensversicherung bestellt ist und was Sie unternehmen können. Schließlich kann ein möglicher Widerruf bares Geld sparen. Das sind die Fakten.

Warum sollte man eine Lebensversicherung widerrufen? Die Fakten!

Ein wegweisendes BGH-Urteil hat die Möglichkeit eröffnet, seine Renten-oder Lebensversicherung zu widerrufen und somit unmittelbaren Mehrwert zu generieren- angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase also ein lohnendes Geschäft. Das gilt auch für bereits gekündigte Verträge. Hier hatten Verbraucher einen Großteil der eingezahlten Beträge sowie die Abschlusskosten erst gar nicht zurückerhalten.

Wieso kann ich meine Lebensversicherung jetzt noch widerrufen?

Viele Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Nach dem oben genannten Urteil des BGH (Mai 2016) können Verbraucher dem Vertrag also noch heute widersprechen – man spricht gemeinhin von einem „ewigen Widerrufsrecht“.

Welche Versicherer sind betroffen?

Viele Versicherer haben bei Vertragsabschluss falsche Widerrufsbelehrungen verwendet. Darunter finden sich zum Beispiel die Aachener Münchener, die Clerica Medical, die Provinzial, die Liberty Europe, die Generali, die HDI Gerling, die Contintentale Lebensversicherung und viele mehr. Senden Sie uns Ihre Lebensversicherung für eine kostenlose Überprüfung zu und lassen Sie sich von unseren Experten überzeugen.

Wie gehen die Versicherungen mit den Vorwürfen um?

Die Kanzlei Mingers & Kreuzer konnte bereits eine Vielzahl von außergerichtlichen Vergleichen erzielen – eine Klage ist also nicht unbedingt ultima ratio. Aber auch hiervor schrecken wir nicht zurück und konnten bereits mehrere Klagen erfolgreich für unsere Mandanten führen.

Wie sind die Fakten zur aktuellen Lage der Versicherer?

Die eingangs beschriebenen Probleme bringen die Unternehmen in Bezug auf Renten- und Lebensversicherungen in eine brenzlige Lage. Vor allem diejenigen, die keine Neugeschäfte mehr abschließen („Run-off“), stehen besonders schlecht da. Hier wird dringend Eigenkapital benötigt. In der Folge können etwaige Verluste nur noch schwer kompensiert werden.

Wie beteiligen die Versicherer ihre Kunden?

Die Untersuchungen zeigen, dass vor allem die R+V Lebensversicherung, der Zurich Deutscher Herold sowie die Aachener und Münchener ihre Kunden nicht genügend an den erwirtschafteten Gewinnen beteiligen. Umso wichtiger ist es also für Verbraucher, eigene Rechte in die Wege zu leiten und Ansprüche geltend zu machen.

Die Fakten zu den Kosten eines Widerrufs!

Unsere Experten prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Renten- oder Lebensversicherung in Bezug auf fehlehrhafte Belehrungen. Nutzen Sie also die Chance und profitieren Sie von effektiven Gewinnen.

Fazit!

Ein Widerruf ist unumstritten die rentabelste Option für Verbraucher – auch für bereits gekündigte Verträge. Ein Minusgeschäft muss also nicht sein. Wir helfen Ihnen aus Ihrer renditeschwachen Versicherungen noch ein profitables Geschäft zu machen. Warten Sie also nicht ab und senden Sie Ihren Vertrag einfach an info@mingers-kreuzer.de. Wir prüfen die Fakten für Sie und geben eine schnelle Einschätzung zu Chancen und Risiken.

Sie sind sich noch unsicher, ob ein Widerruf wirklich das Richtige für Sie ist? Dann nutzen Sie unseren Sofort-Rechner und informieren sich über Ihren möglichen individuellen Gewinn im Falle eines Widerspruchs.

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