Abgabefrist für die Steuererklärung, Energiepauschale für Studierende und digitale Kfz-Zulassungen: Rund um diese und noch weitere Themen drehen sich die neuen gesetzlichen Regelungen im September!
Am 30. September endet die Abgabefrist für die Steuererklärung im Jahr 2022. Da der letzte Tag im Monat auf einen Samstag fällt kann sie auch noch bis zum 2. Oktober eingereicht werden. Für diejenigen, die einen Steuerberater hinzuziehen, gilt diese Frist nicht: Hier muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt eingereicht werden.
Studierende und Fachschüler haben die Möglichkeit, eine Energiepauschale in Höhe von 200 € zu beantragen. Wenn Sie dies noch nicht getan haben, können Sie das noch bis zum 30. September nachholen. Der Antrag erfolgt über ein extra dafür eingerichtetes Online-Portal.
Bislang haben nach Angaben der Bundesregierung erst 75 % der Antragsberechtigten die Einmalzahlung abgerufen.
Seit 2019 können Kfz-Zulassungen online beantragt werden. Seit September 2023 kann sogar nach digitaler Bestätigung direkt am Straßenverkehr teilgenommen werden. Nach Ablauf der Frist müssen die entsprechenden Fahrzeugpapiere und Plaketten vorliegen.
Das digitale Zulassungsverfahren hat laut dem Verkehrsministerium den Vorteil deutlich preiswerter zu sein als der Gang zur Behörde vor Ort.
Ab dem 1. September gibt es den Umweltbonus nicht mehr für gewerblich genutzte Elektroautos. Die Förderung wird nur noch Privatpersonen bei privater Nutzung des Fahrzeugs zur Verfügung gestellt. Auch im Falle eines Privatleasings ist eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.
Zahlungen aus Härtefallfonds müssen bis zum 30. September beantragt werden. Dabei handelt es sich um Einmalzahlungen zur Abmilderung von Härtefällen aus der Rentenüberleitung. Diese betragen 2.500 € und werden von einer Stiftung des Bundes getragen.
Betroffene können die Einmalzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen erlangen, wenn sich ihre gesetzliche Rente in der Nähe der Grundsicherung bewegt. Antragsberechtigte, die am 7. März in Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Hamburg, dem Freistaat Thüringen oder der Freien Hansestadt Bremen gewohnt haben, bekommen zusätzliche 2.500 € ausgezahlt. Grund dafür ist, dass diese Länder der Stiftung bis zu dem Stichtag beigetreten waren.
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