Viele Arbeitnehmer sind bei der Arbeit durchaus fleißig und motiviert. Jeder dieser Arbeitnehmer braucht jedoch irgendwann einmal Urlaub. Dabei ist es mitunter entscheidend, dass für diese Erholungszeit auch die ausreichend finanziellen Mittel vorhanden sind. Hier kommt es Arbeitnehmern durchaus gelegen, wenn deren Arbeitgeber neben der Zahlung der arbeitsvertraglichen Vergütung, auch auf ein Urlaubsgeld setzen. Wir klären im Folgenden, ob es einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Urlaubsgelds gibt! Kontaktieren Sie in arbeitsrechtlichen Problematiken die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte. Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts!
Entgegen eines verbreiteten Irrglaubens, handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Bonuszahlung des Arbeitgebers, welche in eigenem Ermessen den Beschäftigten gezahlt werden kann. Die Zahlung erfolgt also freiwillig, sodass Arbeitnehmern grundsätzlich kein Anspruch darauf zusteht.
Das ändert sich jedoch dann, wenn die Zahlung zum jährlichen Urlaub im Arbeitsvertrag versichert wird! Hier besteht ein eindeutiger Anspruch, welcher auch durchgesetzt werden kann! Hier kostenfreie Erstberatung erhalten.
Ob beim Minijob Urlaubsgeld gezahlt wird, liegt wie auch beim Vollzeitjob im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers.
Es gilt jedoch der Grundsatz, dass die Mitarbeiter grundsätzlich gleichbehandelt werden müssen. Demnach muss einem Minijobber ebenfalls eine angemessene Zahlung zum Urlaub gewährt werden, wenn dies im selben Unternehmen bei den vollbeschäftigten Arbeitnehmern der Fall ist.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Urlaubsgeld vertraglich zusichern, könnten bei Arbeitsunfähigkeit auf die Idee kommen, von der Sonderzahlung abzusehen. Das Arbeitsrecht besagt jedoch:
Krankheitsfälle rechtfertigen nicht, dass zugesicherte Urlaubsgelder einbehalten werden. Das ergibt sich auch aus vergangenen Urteilen einiger Arbeitsgerichte.
Arbeitnehmer sind immer wieder unsicher, was die Zahlung von Urlaubsgeld im Falle einer Kündigung betrifft. Auch hier kommt es stark auf den Einzelfall an. Entscheidend ist, ob ein fester Urlaubsgeldanspruch im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder nicht. In den einzelnen Verträgen sind oft auch sogenannte Rückzahlungsklauseln enthalten.
Ob Urlaubsgeld bei Kündigung zurückgezahlt werden muss, ist daher auch von den Klauseln im Arbeitsvertrag abhängig. Die Kanzlei Mingers. prüft kostenfrei Ihren Arbeitsvertrag und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte verfügt über Experten mit langjähriger Erfahrung auch in dem Bereich des Arbeitsrechts. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie hier eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts.
Wir sind für Sie da!
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