Wegen eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung verlängert sich für Tesla-Käufer die Möglichkeit, ihren Vertrag zu widerrufen. Diese wird bereits rege genutzt. Machen auch Sie jetzt von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch!
Bis Mitte April befand sich ein Fehler in den Widerrufsbelehrungen von Tesla-Kaufverträgen. Es fehlte die Angabe einer Telefonnummer. Aufgrund des formellen Fehlers verlängert sich das Widerrufsrecht um ein Jahr. Damit haben Käufer die Möglichkeit, auch nach einem Jahr und 14 Tagen ihr Fahrzeug kostenlos zurückzugeben und dafür den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
In der Folge würden Widerrufe der Kaufverträge von 75.000 Tesla-Fahrzeugen, die zwischen April 2022 und Ende März 2023 neu gelassen wurden, drohen. Allerdings kommt nicht für alle ein Widerrufsrecht in Frage: Das gilt nur bei ausschließlich telefonischer oder Online-Bestellung und für nicht gewerbliche Kunden. Auch Leasing oder eine Finanzierung können Probleme bereiten.
Es werden jeden Monat bereits hunderte neue Anfragen von Tesla-Käufern gemeldet. Tesla wehrte sich bislang gegen die späte Rückgabe der Elektroautos und lehnte die Forderungen stets ab. Mittlerweile akzeptiert das Unternehmen jedoch vermehrt Widerrufe. Dennoch verlange das Unternehmen noch einen pauschalen Wertersatz und eine Nutzungsentschädigung pro Kilometer.
Dies sei nach der üblichen Widerrufsfrist von 14 Tagen allerdings nicht erlaubt. Das Gesetz schreibe vor, dass bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über die Käufer-Rechte, wie etwa bei Tesla-Kunden, kein Wertersatz vom Kaufpreis abzuziehen ist. Höchstwahrscheinlich könne sogar die Umweltprämie behalten werden.
Wir von der Kanzlei Mingers haben bereits zahlreiche Mandate von Tesla-Kunden betreut. Auch Sie sind mit Ihrer Anschaffung unzufrieden, etwa weil der Kaufpreis nach dem Kauf stark gesunken ist? Jetzt haben Sie durch den Widerrufsjoker die perfekte Möglichkeit, den vollen Kaufpreis erstarren zu lassen! Aufgrund der hohen Erfolgschancen empfehlen wir Ihnen, jetzt aktiv zu werden und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung Ihres Widerrufsfalles. Schicken Sie uns Ihren Kaufvertrag inklusive Widerrufsbelehrung – wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie den Widerrufs-Joker ziehen können! Sie sind Rechtschutzversichert? Umso besser: Sie müssen darüber hinaus nicht tätig werden. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung für Sie! Holen Sie sich hier eine kostenfreie Betroffenheitsüberprüfung ein!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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