Angestellte müssen ihre Arbeitszeit erfassen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG). Was genau das heißt, erklären wir in diesem Beitrag!
Das Urteil hat bzw. wird die Arbeitssituation von Millionen Deutschen verändern: Bereits im Spätsommer 2022 entschied das BAG, dass alle Angestellten ihre Arbeitszeit erfassen müssen. Hierbei sind in den Monaten nach dem Urteil etliche arbeitsrechtliche Fragestellungen entstanden. Auch die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte ist spezialisiert auf den Bereich des Arbeitsrechts. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer arbeitsrechtlichen Problemstellung und kämpfen an Ihrer Seite!
Erst kürzlich hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem weiteren Urteil, anknüpfend an das Urteil des BAG festgestellt, dass das Initiativrecht für die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung letztlich beim Betriebsrat liegt.
Bei Verstößen drohen voraussichtlich derzeit (noch) keine unmittelbaren Geldbußen.
Es gilt zwar der Paragraph 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und damit die besagte Pflicht zur Zeiterfassung, ein Bußgeld wegen Verstoßes dagegen muss jedoch zunächst behördlich angeordnet werden.
Unternehmens-Chefs sollten sich bestenfalls zeitnah Gedanken über die Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter machen – und nicht erst auf das ausgefertigte Gesetz warten. Sofern ein System zur Zeiterfassung noch nicht besteht, sollte es angeschafft und eingerichtet werden.
Die größere Aufgabe hat jedoch die Bundesregierung und Ampelkoalition in Berlin, welche das Arbeitsschutzgesetz anpassen müssen.
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte hat eine umfassende Expertise im Bereich des Arbeitsrechts. Kontaktieren Sie uns gerne – Wir geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres arbeitsrechtlichen Sachverhalts und zeigen Ihnen unsere Lösungsvorschläge! Jetzt hier unverbindliche Anfrage stellen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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