Das 9-Euro-Ticket ist seit gestern bei der Deutschen Bahn und Verkehrsverbänden erhältlich. Ab dem 1. Juni darf man damit drei Monate lang für 9 € monatlich im Nah- und Regionalverkehr reisen.
Wo kann man das Ticket kaufen? Welche Verkehrsmittel kann ich benutzen? Was passiert mit bereits erworbenen Monats- und Jahreskarten? Und was gilt für Kinder?
Die entsprechenden Antworten und was Sie sonst noch alles über das Ticket wissen müssen, erfahren Sie im Folgenden!
Die Einführung des Neun-Euro-Tickets ist Teil des Entlastungspakets. Die Bundesregierung will so auf die hohen Sprit- und Energiepreise reagieren und die Bürger entlasten. Gleichzeitig wirbt sie mit dem Angebot für die vermehrte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
Der Bund finanziert das Projekt mit 2,5 Milliarden Euro. Die Umsetzung müssen aber Länder und Kommunen selbst organisieren.
Das Ticket kann über den Zeitraum von Juni bis August auf sämtlichen digitalen Bahn-Kanälen, an Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn sowie in den DB Reisezentren in Bahnhöfen erworben werden. Es ist für jeweils einen Monat gültig, kostet 9 € und ist nicht übertragbar. Dabei können Sie die Tickets auch für alle drei Monate auf einen Schlag kaufen.
Inhaber eines 9-Euro-Tickets können bundesweit in allen Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Zügen des Nah- und Regionalverkehrs fahren. Das Ticket gilt lediglich für die zweite Klasse. Kinder unter sechs Jahren reisen kostenfrei und benötigen keine Fahrkarte.
Wer sein Fahrrad etwa in Regionalbahnen mitnehmen möchte, muss eine zusätzliche Fahrkarte kaufen. Jedoch gilt die Möglichkeit der Fahrradmitnahme für Inhaber eines Abonnements mit entsprechend vermerktem Vorteil auch beim 9-Euro-Ticket weiter.
Hunde können, wie sonst üblich, gemäß der regulären Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes mitgenommen werden. Ob eine separate Fahrkarte gekauft werden muss, hängt von der Größe des Hundes ab. Ein 9-Euro-Ticket kann hier aber grundsätzlich nicht erworben werden.
Das Angebot gilt auch für Inhaber von Zeit- und Abokarten: Wer bereits ein Monats- oder Jahresabo abgeschlossen hat, soll drei Monate lang nur mit 9 € belastet werden. Dasselbe gilt für Semester-, Schüler-, Job- oder Sozialtickets.
Wie die Verrechnung konkret aussehen soll, wird den Abonnenten von ihrem Anbieter oder dem Verkehrsbund mitgeteilt. Entweder wird der Bankeinzug reduziert oder die Differenz erstattet. Wie viele Rückzahlungen anfallen und wie sowie wann sie erfolgen, ist vielerorts aber noch unklar.
Die Bundesländer äußern die Sorge, die Kosten für das 9-Euro-Ticket mit den geplanten 2,5 Milliarden Euro, die ihnen vom Bund zur Verfügung gestellt werden, nicht stemmen zu können. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, fordern sie zusätzliche 1,5 Milliarden Euro.
Zudem werden bundesweit volle Züge erwartet. Es gebe bereits jetzt schon häufig Kapazitätsengpässe. Die Vertreter der Bahn-Beschäftigten sorgen sich um Überfüllung auf den Ausflugsstrecken am Wochenende – insbesondere in der Pfingstwoche.
Länder wie Schleswig-Holstein hätten zur Sicherheit zusätzliche Kapazitäten bei den Verkehrsunternehmen bestellt. Das werde das Land einen Millionenbetrag kosten, den der Bund nicht ersetze.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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