Das neue Jahr bringt einige Neuheiten mit sich: Öl und Gas werden teurer, es gibt keine Einweg-Plastiktüten oder Papierfahrkarten mehr und die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt. Welche weiteren Gesetzesänderungen in 2022 auf uns zukommen werden, erfahren Sie hier im Folgenden!
Aufgrund der steigenden CO2-Abgabe werden Öl und Gas im neuen Jahr teuerer. Öl und Diesel kosten zum neuen Jahr rund 1,5 Cent mehr pro Liter, Benzin 1,4 Cent und Erdgas 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Der Preis wird jährlich bis 2025 erhöht. Die Abgaben auf Strom werden turnusgemäß angepasst. Der Strompreis wird jedoch aufgrund der steigenden Beschaffungskosten der Versorger kaum sinken.
Außerdem: bis zum 31. Dezember gehen drei weitere Atomkraftwerke vom Netz.
Ab Januar werden Einweg-Plastiktüten für den Einkauf verboten. Sogenannte Hemdchenbeutel an Obst- und Gemüsetheken sowie Mehrwegtaschen bleiben aber weiterhin erlaubt. Alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff, abgesehen von reinen Molkereiprodukten, werden mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Zudem müssen Supermärkte und Discounter alte Elektrogeräte zurücknehmen. Kleinere Geräte dürfen sogar zurückgegeben werden, ohne dafür ein neues Gerät kaufen zu müssen. Dies gilt allerdings nicht für größere Altgeräte.
„Künftig soll es eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung geben, die auch den Transport und die Schlachtung umfasst“, so Rechtsanwalt Markus Mingers. Das Töten männlicher Küken ist künftig verboten.
Der Ausstieg aus Abo-Verträgen wird in Zukunft einfacher: die Kündigungsfrist für Laufzeitverträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen werden, verkürzt sich von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit auf nur noch einen Monat. Kunden haben dann die Möglichkeit, die Verträge jederzeit mit einer einmonatigen Frist zu kündigen. Bei Online-Vertragsabschlüssen muss der Anbieter ab dem 1. Juli einen Kündigungsbutton auf seiner Homepage platzieren.
Ab Januar gilt außerdem eine neue Beweislastregel im Kaufrecht. Bei Mängeln, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf auftauchen, wird angenommen, dass diese bereits beim Kauf vorlagen. Bisher galt ein Zeitraum von sechs Monaten. „Ebenfalls neu sind umfangreiche Gewährleistungsrechte beim Online-Shopping“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Käufer von Apps, E-Books, Software oder anderen digitalen Produkten können Mängel zwei Jahre lang geltend machen.“
Anbieter von Telefonwerbung müssen ab dem 28. Mai 2022 die ausdrückliche Einwilligung der Kunden dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Anbieter von Kaffeefahrten müssen ebenfalls ab dem 28. Mai bereits in der Werbung darüber informieren, wo genau die Veranstaltung stattfindet, wie der Veranstalter zu erreichen ist und welche Waren angeboten werden. Dabei gilt ein Verbot von Medizinproduktenn, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukten, wie etwa Versicherungen oder Bausparverträge.
Außerdem nimmt die Deutsche Post eine Portoerhöhung vor. Sie erhöht zum Jahreswechsel die Preise für Standardbriefe von 80 statt 85 Cent und für Postkarten von 60 auf 70 Cent.
Die Rente wird voraussichtlich um etwa 4 % bis 6 % ansteigen. Auch der Mindestlohn wird von 9,60 € auf mindestens 9,82 € brutto pro Arbeitsstunde erhöht – ab dem 1. Juli auf 10,45 €. Die Bundesregierung plant den Mindestlohn im Laufe des neuen Jahres auf 12 € anzuheben.
Bis zum 31. März 2022 können Arbeitgebern ihren Mitarbeitern einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 € auszahlen. Anfang 2022 soll auch ein Gesetz zum Pflege-Bonus in Höhe von 3.000 € auf den Weg gebracht werden. Für Unternehmen wird die Corona-Überbrückungshilfe bis Ende März 2022 fortgeführt.
Der Grundfreibetrag erhöht sich für Ledige auf 9.984 €. Verheiratete Paare müssen bis zum doppelten Jahreseinkommen keine Einkommenssteuer zahlen. Ab dem neuen Jahr soll aufgrund der Pandemie ein besonderer Freibetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 € im Jahr eingeführt werden.
Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2022 gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Ansonsten droht hier ein Verwarngeld. In den nächsten Jahren erfolgt der Umtausch der Führerscheine stufenweise nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr.
Wer an seinem Fahrzeug eine braune TÜV- oder HU-Plakette hat, muss zu einer Prüfstelle fahren und sich einen neuen Aufkleber in Grün abholen. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten eine orangefarbene Plakette.
Medizinische Masken gehören künftig zur Grundausstattung eines Fahrzeugs. Jeder muss mindestens zwei Masken im Fahrzeug sowie auch im Verbandskasten mitführen.
Kunden der Deutschen Bahn können ab dem 1. Januar 2022 keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Stattdessen wird ein digitales Ticket zur Verfügung gestellt.
Ab dem 1. Juli geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber.
Beschäftigte im Gesundheitswesen, etwa in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen müssen bis Jahresende nachweisen, dass sie vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab dem 15. März 2022.
Außerdem: in der gesamten EU werden ab dem 4. Januar zahlreiche chemische Substanzen, die in Tattoo-Farben enthalten sind, verboten. Viele der Substanzen seien potenziell gefährlich oder nicht ausreichend erforscht.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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