Die Karlsruher Richter haben ein Urteil des OLG Frankfurt bezüglich des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Baukredit bestätigt und stärken somit die Position der Bankkunden. Nähere Informationen zum Urteil finden Sie im Folgenden.
Gute Nachrichten für Baukreditnehmer: der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zurückgewiesen. Damit schließen sich die Karlsruher Richter der Entscheidung des OLG an.
Das OLG Frankfurt hat festgestellt, dass die Commerzbank die Vorfälligkeitsentschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend berechnet hat. Die Entschädigung sei ohne Rechtsgrund erfolgt, da keine Zahlungspflicht bestanden habe. Die Commerzbank muss die vereinnahmte Vorfälligkeitsentschädigung somit zurückzahlen.
Für Immobilienkäufer kann sich ein vorzeitiger Ausstieg aus einem alten Kredit finanziell lohnen. Je nach dem, vor wie vielen Jahren der Vertrag geschlossen wurde, können angesichts des heutigen Zinssatzes mehrere tausend Euro gespart werden.
Das ist allerdings mit hohen Kosten verbunden. Der Bank steht nämlich eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Es handelt sich um einen Ausgleich dafür, dass ihnen im Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Kreditvertrages Zinseinnahmen entgehen.
Ab dem 22. März 2016 sieht die Gesetzeslage vor, dass Kreditinstitute ihre Kunden deutlich über die Vorfälligkeitsentschädigung belehren müssen. Deren Berechnung muss von den Banken klar, prägnant, verständlich und genau dargestellt werden. Das gilt auch für Baufinanzierungen. Einige Geldinstitute haben ihre Formulare bereits überarbeitet – doch auch diese seien teilweise weiterhin angreifbar.
Somit gibt es nun für viele Bankkunden die Möglichkeit, eine Entschädigung zu vermeiden. Das Urteil des BGH zieht schwere Konsequenzen für die Banken nach sich. Allein bei der Commerzbank dürften etwa 95.000 Kreditverträge betroffen sein.
Dennoch bleibt es dabei: Banken dürfen bei vorzeitigen Ausstieg aus einem Immobilienkredit vom Kunden eine Entschädigung zu verlangen. Es steht ihnen eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden zu.
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