Nächtliche Ausgangssperren bleiben weiterhin bestehen. Ein reguläres Verfahren muss nun über die Verfassungswidrigkeit dieser Maßnahme der Corona-Notbremse entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe setzte in seinem jüngsten Urteil die – als Teil der einheitlichen Bundesnotbremse – eingeführten Ausgangsbeschränkungen nicht außer Kraft und wies sämtliche Eilanträge gegen diese Maßnahme ab.
Die zu erwartenden Folgen seien schwerwiegender als die Regelung an sich, wenn man diese jetzt außer Kraft setzen würde – so die Begründung des ersten Senats. Nach einer Einschätzung der Richter würden die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen. Außerdem sei die zeitliche Geltungsdauer dieser Maßnahme sehr begrenzt. Der Beschluss des Gerichts besagt, dass die Ausgangsbeschränkung durchaus ein Mittel des Gesetzgebers sei, um Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen und die Anstreckungsrate generell zu verringern, wodurch sie dann „einem grundsätzlich legitimen Zweck“ diene.
Die generellen Verfassungsbeschwerden bleiben aber unberührt und bestehen.
Mit dem Urteil in dieser Angelegenheit ist jedoch keine Entscheidung gefallen, ob die Ausgangsbeschränkung grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieses Urteil wird nun in einem sogenannten Hauptsache-Verfahren in Karlsruhe gefällt – der Termin ist allerdings noch unklar.
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