Bei der Aufklärung des Wirecard-Skandals beschuldigen sich die beteiligten Parteien derzeit gegenseitig. Nun soll bei einer Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses eine möglich Warnung EYs gegenüber der APAS thematisiert worden sein.
Bereits im vergangenen Jahr kamen Gerüchte auf, wonach Wirecard dubiose Geschäfte abschließen und die eigene Bilanz nicht korrekt angeben soll. Dieser Vorwurf hat sich mittlerweile bestätigt. Wirecard hat Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt, woraufhin die Aktie fiel und Verantwortliche verhaftet wurden. Zudem musste das Unternehmen aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden und den DAX verlassen. Der Betrug soll laut Erkenntnissen der ermittelnden Staatsanwaltschaft München bereits 2015 begonnen haben, wodurch die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) in der Kritik stehen. Diese hatten die Bilanzen der Vorjahre noch testiert.
Mittlerweile läuft die Aufklärung der Vorkommnisse auf Hochtouren. Im Fokus hierbei steht neben Ernst & Young auch verschiedene Aufsichtsbehörden, denen Versäumnisse bei der Kontrolle vorgeworfen wird. Medienberichten zufolge ist nun bei einer nicht-öffentlichen Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses herausgekommen, dass EY die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) bereits im Februar 2019 gewarnt haben soll. Die Rede ist hierbei von einem Telefonat zwischen einem EY-Mitarbeiter und der Führung der APAS, wobei bestimmte Unregelmäßigkeiten bei der Bilanz des Jahres 2018 zur Sprache gekommen seien. Dies hat der APAS-Chef Ralf Bose bestätigt.
Eine Reaktion der APAS blieb allerdings aus, da keine offizielle Warnung vorlag. Zudem wurde der Hinweis für regionales Problem gehalten. Ernst & Young hingegen erteilte einige Monate sogar ein Unbedenklichkeitstestat für jene Bilanz. Derzeit versuchen alle Parteien, die im Wirecard-Skandal eine Rolle spielen, die Schuld von sich zu weisen und zeigen daher mit dem Finger auf die übrigen Beschuldigten. Dies spielt lediglich den Verbrauchern in die Karten, da so sicherlich weitere wichtige Erkenntnisse über Versäumnisse ans Licht kommen werden.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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