Die Zahl der Mitwisser ist wesentlich höher als bisher vermutet. Doch warum hat niemand Alarm geschlagen?
Im Juni 2020 deckten die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young einen Betrugsskandal der Wirecard AG auf. Dem Konzern wird neben Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug und Marktmanipulation auch Geldwäsche vorgeworfen.
Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Wirecard-Vorstände. Während Markus Braun und Oliver Bellenhaus bereits festgenommen wurden, wird Jan Marsalek weiterhin gesucht.
Der Betrugsskandal zieht verheerende Folgen für den Münchener Finanzdienstleisters mit sich. Wirecard AG sowie fünf Tochterfirmen mussten Insolvenz anmelden. Die Aktie sank um 99 % ab. Im August folgte dann der Rauswurf aus dem DAX.
Das Insolvenzverfahren gegen den Konzern läuft bereits. Insolvenzverwalter Michael Jaffé spricht von zahlreichen Interessenten in laufenden Verkaufsprozessen der Wirecard-Tochtergesellschaften.
Ein Untersuchungsausschuss soll den Betrugsskandal und seine Fäden zur BaFin und dem Kanzleramt aufklären. Die ersten Ausschusssitzungen finden im Oktober statt.
Die neusten Erkenntnisse im Wirecard-Skandal zeigen, dass nicht nur eine kleine Gruppe von Kriminellen von den Bilanzverfälschungen wussten. Insgesamt rund 250 Mitarbeiter sollen Zugriff auf monatliche Berichte gehabt haben, die Statistiken über die Umsätze der einzelnen Kunden enthielten. Sie hätten folglich erkennen können, dass interne Zahlen weit unter denen lagen, die das Unternehmen offiziell auswies.
Während der Coronakrise sollen intern sichtbare Umsatzeinbußen öffentlich verschwiegen worden sein. Die Fachabteilungen sollen einen Umsatzeinbruch von 40 % vermerkt haben. Währenddessen habe Wirecard-Chef Markus Braun offiziell aber von einer stabilen Entwicklung gesprochen.
2019 wurde intern ein reales Volumen von 61,3 Milliarden Euro gezählt. Laut offiziellen Berichten war von mehr als das Doppelte die Rede: 124,2 Milliarden Euro allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2019.
Die Reaktion der mitwissenden Mitarbeiter blieb aus. Ein Ex-Wirecard-Manager erklärt sich dieses Phänomen als eine Art „Blackbox“. Niemand habe genau wissen wollen, was Wirecard-Vorstand Jan Marsalek trieb. Man vermutete schmutzige Geschäfte.
Unter anderem gerät Susanne Steidl in Erklärungsnot. Sie war damals im Vorstand für die Produkte zuständig und die Monatsberichte kritisch hätte hinterfragen müssen. Ein Kommentar möchte sie bislang nicht dazu abgegeben. Steidl arbeitet immer noch für Wirecard, wenn auch in anderer Funktion. Sie steht Insolvenzverwalter Michael Jaffé bei der Verwertung des Wirecard-Konzerns zur Seite.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
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