Im Dieselskandal ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil gefällt worden: Die obersten Richter verpflichten Volkswagen dazu, Schadenersatz an die Käufer der manipulierten Fahrzeuge zu zahlen. Die Betroffenen, die gegen den Konzern Klage eingereicht hatten, erhalten bei Rückgabe des Autos den Kaufpreis zurück. Die gefahrenen Kilometer werden jedoch angerechnet.
Nach Angaben des Autoherstellers Volkswagen sind in Deutschland aktuell rund 60.000 Verfahren sind noch offen. Für die Kläger bedeutet das erste höchstrichterliche Urteil, das in Karlsruhe gefällt wurde, hohe Erfolgsaussichten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hatte es keine einheitliche Rechtsprechung im Dieselskandal gegeben. Nach dem BGH-Urteil werden sich die Gerichte der unteren Instanzen jedoch an die Entscheidung aus Karlsruhe halten.
Der Rentner Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz hatte gegen Volkswagen bis vor den Bundesgerichtshof geklagt. Er hatte im Jahr 2014 einen gebrauchten VW-Sharan gekauft, der sich später als manipuliert herausstellte. In dem Fahrzeug war ein Motor des Typs EA189 verbaut, der die illegale Abschalteinrichtung enthielt. Hätte Herbert Gilbert diese Information beim Kauf gehabt, hätte er das Diesel-Auto niemals gekauft. Das kundenfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofes verpflichtet Volkswagen dazu, wegen sittenwidriger Schädigung bei Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis zu erstatten – abzüglich eines Anteils für bereits gefahrene Kilometer.
Der Dieselskandal in Millionen von VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 an die Öffentlichkeit gekommen. Die Stickoxid-Emissionen der betroffenen Autos waren auf der Straße viel höher als auf dem Prüfstand. Grund dafür war eine Software, die die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte. Mit seinem Grundsatzurteil zeigt der BGH jetzt, dass VW durch die Manipulation die Käufer schädigte. Für die vielen Tausend Kläger, die noch auf Abschluss ihres Verfahrens warten, stehen die Aussichten auf Erfolg sehr hoch.
Achtung: Von dem BGH-Urteil profitieren nur die VW-Kunden, die eine Klage gegen VW eingereicht haben. Zudem ist erforderlich, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde, das heißt, es darf noch kein Urteil gefallen sein. Auch Betroffene, die sich in einem Vergleich mit VW geeinigt hatten, profitieren von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht. Die Kläger können nun davon ausgehen, dass die Verfahren aufgrund des BGH-Urteils schneller zum Abschluss gebracht werden.
Trotz des wegweisenden Urteils des Bundesgerichtshofes stehen die nächsten Verhandlungen an. Es müssen noch viele weitere Fälle geklärt werden: Wie werden Diesel-Käufer in Deutschland behandelt, die ihr Fahrzeug erst gekauft haben, als der Abgasskandal schon öffentlich war? Wie ist die Situation bei Klägern, die gegen den Autohändler und nicht gegen VW klagen? Was ist der Fall bei Diesel-Besitzern, die das Software-Update machen ließen? Und darüber hinaus: Wie verhält es sich mit Klagen gegen andere Hersteller wie zum Beispiel Daimler?
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