Zur Entlastung der Arztpraxen und Reduzierung des Infektionsrisikos wurde die Möglichkeit geschaffen, sich per Telefon krankschreiben zu lassen. Diese kontaktlose Option gibt es jetzt ab dem 1. Juni nicht mehr.
Seit März 2020 war es Patentien gestattet, die eigenen Krankschreibung per Telefon anzufordern und sich so für bis zu sieben Tage krankschreiben zu lassen. Zudem war eine Verlängerung um weitere sieben Tage möglich. Diese Sonderregelung galt wegen des Coronavirus, um den Kontakt zwischen den Ärzten und den Patienten zu minimieren.
Die Laufzeit der Regelung war eigentlich auf April 2020 begrenzt, wobei die Krankschreibungen per Telefon dort bis Mitte Mai verlängert wurden. Nach einer weiteren Verlängerung, nun das vorläufige Ende.
Da man in Deutschland die in der Krise getroffenen Maßnahmen allmählich lockert, wurde auch diese Regelung nun wieder abgeschafft. Daher müssen Patienten ab dem 1. Juni 2020 wieder persönlich beim Arzt erscheinen und sich dort untersuchen lassen. Eine telefonische Krankmeldung ist nicht mehr möglich.
Falls die Infektionen mit dem Coronavirus allerdings wieder steigen, wird die Regierung erneut handeln müssen. Im Rahmen dessen könnte auch die Sonderregelung eine erneute Anwendung finden.
Laut dem gemeinsamen Bundesausschuss sind die Praxen auf diese Rückkehr vorbereitet. In den vergangenen Wochen war es den Ärzten möglich, Hygienekonzepte zu prüfen und ausreichend Schutzmaterial zu bestellen. Dadurch sei eine Rückkehr zum Normalbetrieb in jedem Fall unproblematisch.
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