Das Landgericht Düsseldorf hat nun auch bei BMW eine Abgasmanipulation festgestellt und den Autobauer aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zur Rücknahme des Wagens des Klägers verurteilt. Es handelt sich hierbei um das erste Urteil, das BMW konkret mit dem Dieselskandal in Verbindung bringt. Nähere Informationen zu dem Urteil finden Sie hier bei uns!
In ihrem Urteil vom 31. März spricht die zuständige Kammer des Landgerichts Düsseldorfs von einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung des Automobilherstellers BMW. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, den manipulierten Wagen zurückzunehmen. Darüber hinaus muss es dem Kläger einen Großteil des Kaufpreises zurückzuzahlen. Die Summe beläuft sich bei knapp 21.000 €.
Das Unternehmen selbst hält die Entscheidung für schlichtweg falsch. Demzufolge hat es beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung eingelegt. BMW zeigt sich zuversichtlich und erhofft sich einen erfolgreichen Ausgang der zweiten Instanz, bei dem das Urteil nicht länger Bestand haben wird. 210 vergleichbare Kundenklagen seien bereits von diversen deutschen Landgerichten abgewiesen worden.
In dem Fall vor dem Landgericht Düsseldorf klagte ein Verbraucher, der im Mai 2017 bei der BMW-Niederlassung in Düsseldorf einen gebrauchten BMW X1 mit Diesel-Motor der Euro-5-Norm gekauft hat. Der Kläger habe den Wagen in dem Glauben erworben, es handele sich dabei um ein wertstabiles und technisch einwandfreies Fahrzeug. Er sei davon ausgegangen, das Auto sei frei von Mängeln und verfüge nicht über eine illegale Abschalteinrichtung.
Der Kunde stellte später fest, dass das Fahrzeug nicht sauber unterwegs sei. Dies läge an einem eingebauten “Thermofenster”. Im Jahr 2019 trat er dann vom Kaufvertrag zurück.
Das LG Düsseldorf gab dem Kläger Recht. Das Fahrzeugs verfüge über eine Motorsoftware, welche die Wirkkraft der Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur steuere. Dies führe zu einer deutlichen Reduzierung gefährlicher Stickoxid-Abgase im Temperaturbereich von 17 bis 33 Grad. Außerhalb dieses Temperaturbereichs schlüge die Abgasminderung weniger bis gar nicht an. Dieses Verfahren ist in der Autoindustrie unter dem Begriff des Thermofensters bekannt.
Dies sei Standard und von der EU-Verordnung 715/2007 gedeckt. Zweck sei dabei der Motor- und Bauteilschutz. Die Richter des Düsseldorfer Landgerichts halten das Thermofenster hingegen für eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Über die Technik des Thermofensters teilen sich die Meinungen. Es handelt sich hierbei um einen langjährigen Streit zwischen Automobilkonzernen und Juristen.
Die Industrie ist der Ansicht, dass der Einsatz dieser Technik notwendig und legal sei. Umweltrechtler hingegen sehen in dem Begriff “Thermofenster” eine Umschreibung für Abschalteinrichtung. Es handele sich um eine Erfindung der Automobilindustrie, um dies zu verschleiern.
Wieder andere Fachleute des Bundesumweltministeriums sind der Auffassung, der Begriff finde sich nicht im EU-Abgasregelwerk. Die Autohersteller würden lediglich die Tatsache beschönigen, dass die Abgasnachbehandlung außerhalb des Temperaturbereichs abgeschaltet wird.
Nach Ansicht der Düsseldorfer Richter habe sich BMW im Verfahren bewusst vage gehalten. Der Vortrag des Autokonzerns sei nicht hinreichend und teilweise widersprüchlich gewesen. BMW weist die Vorwürfe einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung aufgrund einer unerlaubten Abschalteinrichtung klar zurück.
Zu der Frage, ob es sich beim Thermofenster um eine zulässige technische Maßnahme handelt, wird der Europäische Gerichtshof Ende des Monats Stellung nehmen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video klärt Rechtsanwalt Markus Mingers, ob auch Mercedes vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.
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