Bild: Kaspars Grinvalds / shutterstock.com
Mit dem Auszug eines Ehepartners beginnt das bekannte Trennungsjahr, nachdem die Scheidung möglich ist. Wie diese jedoch genau abläuft und was Sie wissen sollten, erfahren Sie nun bei uns!
Nein! Da der Scheidungsantrag prinzipiell nur von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin an das Familiengericht gesendet werden darf, ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich. Zwar benötigt der noch Ehepartner nicht zwingend einen anderen Beistand, allerdings wird nur in den seltensten Fällen ein gemeinsamer Anwalt gewählt. Rechtlich wäre dies jedoch möglich. Es besteht lediglich die Pflicht, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Übrigens: Wenn Eheleute die Kosten für die Scheidung nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, gemeinsam Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Ein Versorgungsausgleich ist die einzige Handlung, die das Familiengericht automatisch mit dem Beginn des Scheidungsverfahrens vornimmt. Lediglich bei einer Ehedauer von unter drei Jahren muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Bei diesem Ausgleich werden alle angehäuften Rentenansprüche zwischen den Eheleuten aufgeteilt.
Für Entscheidungen über den Unterhalt, die Wohnung oder das gemeinsame Vermögen müssen beim zuständigen Familiengericht erst einmal Anträge gestellt werden. Im Anschluss wird das Gericht aktiv und regelt diese Angelegenheiten.
Nachdem der Versorgungsausgleich abgeschlossen ist, wird von Seiten des Gerichtes ein Scheidungstermin festgelegt. Hier müssen beide Parteien anwesend sein, der Partner, der die Scheidung verlangt, sogar mit seinem Rechtsanwalt oder seiner Rechtsanwältin. Während des Termins fragt der Richter oder die Richterin das Ex-Paar, ob die Scheidung gewünscht wird, wobei ein einfaches „Ja“ als Bestätigung ausreicht. Daraufhin verkündet der Richter oder die Richterin die Scheidung, die nach einem Monat, falls keine Einwände erhoben werden, rechtskräftig ist.
In Deutschland können Scheidungen grundsätzlich nicht online abgewickelt werden. Da diese von einem Richter vollzogen werden muss und die noch Eheleute an dem Scheidungstermin teilnehmen müssen, ist dies nicht möglich. Bei derartigen Angeboten von Anwälten werden lediglich die Beratungen per E-Mail oder per Telefon vollzogen.
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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