Bild: Twin Design/ shutter stock.com
Wer Ware auf Amazon kauft, liest sich normalerweise zuerst die Produktbewertungen früherer Käufer durch. Das kann Orientierung geben – oder aber irreführend sein. Müssen falsche Aussagen gelöscht werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt die Frage, ob der Anbieter des Produkts für solche fragwürdigen Aussagen haftet.
In dem vorliegenden Fall vor dem BGH verklagte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) einen Händler aus Essen. Dieser verkaufte auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes. Laut früheren Käufern lindere das Produkt Schmerzen. Diese Aussagen seien allerdings nicht medizinisch belegt.
Das Thema kam bereits vor einigen Jahren auf. Amazon hatte sich per Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, nicht mehr mit Rezensionen zu werben.
Der Verband sprach damals wegen Behauptung der Schmerzlinderung dem Händler eine Abmahnung aus. Die Verpflichtung sei durch die Kundenbewertungen gebrochen, weswegen die Zahlung einer Vertragsstrafe folgen müsse.
Noch hat der BGH kein Urteil gesprochen. Es wird jedoch in Kürze erwartet. Die Vorinstanzen entschieden jedoch zulasten des Klägers. Laut des Oberlandesgerichts Hamm im September 2018 habe der Verkäufer keinen Einfluss darauf, wenn die Bewertungen irreführende Angaben enthalten.
Dazu kommt, dass sich der Inhalt der Rezensionen innerhalb von kurzer Zeit verändern und eine einzige vernichtende Kritik ein positives Image zerstören könne. Demzufolge handle es sich hierbei nicht um Werbung.
Zuletzt sei zu erwähnen, dass der Durchschnittsverbraucher zumindest ungefähr wisse, wie Amazon und dessen Bewertungssystem funktionieren.
Nein, bislang muss es das nicht. Amazon hat es auf Anfrage des Händlers sogar abgelehnt, die Bewertungen zu löschen.
Der VSW akzeptiert das nicht. Laut des Verbands müsse der Anbieter sein Produkt ganz von der Seite nehmen und es anderweitig verkaufen. Es sei nicht vertretbar, dass die Händler die großen Vorteile einer Plattform wie Amazon nutzen, jedoch keine Nachteile in Kauf nehmen wollen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers den Fall, wenn es beim Online-Shopping am Ende doch zu teuer wird.
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