Bild: eleonimages/ shutterstock.com
Der Sommer ist zurückgekehrt – und mit ihm die Wespen. Wer seine Mahlzeit auf der Terrasse einnehmen oder Gartenarbeit leisten will, wird von den unerwünschten Insekten umschwirrt. Wenn sie sich häuslich einrichten und ihr Nest im Garten oder am Haus bauen, tut man sich schnell daran, sie wieder loswerden. Doch was kann ich gegen Wespennester tun? Darf ich sie selbst entfernen?
Da Wespen unter Naturschutz stehen, ist es verboten, das Nest einfach zu entfernen. Wer ein Wespennest ohne behördliche Genehmigung entfernt, muss laut Bußgeldkatalog je nach Bundesland und Wespenart mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 € rechnen. Besonders geschützte Wespenarten können Sie sogar bis zu 50.000 € kosten.
Auch wenn es in Baumärkten giftigen Wespenschaum gibt, ist von der Benutzung dringend abzuraten. Stattdessen sollte ein Kammerjäger mit der Umsetzung oder dem Entfernen des Nestes beauftragt werden. Je nachdem, wo die Wespen ihr Nest gebaut haben, muss man mit Kosten von 50 bis 200 € rechnen.
Als Mieter können Sie diese Kosten unter Umständen an den Vermieter weitergeben. Dazu muss allerdings eine gesundheitliche Gefährdung oder Beeinträchtigung in der Wohnungsnutzung vorliegen.
Wir raten Ihnen somit dringend davon ab, die Beseitigung selbst in die Hand zu nehmen. Sie müssen die Entfernung des Nestes beantragen. Zuständig sind meist die Naturschutzbehörden, manchmal aber auch das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Ein Experte entscheidet dann, ob ein Wespennest beseitigt werden darf.
Achtung! Damit Sie die Beseitigung beantragen können, brauchen Sie einen triftigen Grund. Beispielsweise Allergiker als Hausbewohner, eine besonders aggressive Wespenart (beispielsweise die Gemeine oder die Deutsche Wespe) oder eine besonders bedrohliche Stelle, an der das Nest sitzt, wie etwa in der Nähe des Schlafzimmerfensters oder des Sandkastens im Garten.
Wenn man eine Absage der Behörde erhält und das Nest nicht entfernen darf, ist das natürlich ärgerlich. Deswegen muss man aber seine Terrasse nicht meiden. Wespen reagieren aggressiv, wenn man ihnen zu nahe kommt. Ein Abstand von wenigen Metern zum Ein- und Ausflugloch ist bereits hilfreich.
Eine gute Nachricht für Sie: Wespen leben nur ein Jahr in ihrem Nest. Im Winter sterben sie, was bedeutet, dass Sie das Nest dann problemlos entfernen können. Achten Sie dabei auf eine gründliche Reinigung des Nistplatzes! Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich auch im nächsten Sommer die Wespen einnisten, da sie sich am Geruch ihrer Artgenossen orientieren.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Thematisch könnte Sie ebenfalls das folgende aktuelle Video interessieren. Rechtsanwalt Markus Mingers klärt die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls, der durch eine Wespe verursacht wurde.
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