Bild: shutterstock/ multitel
Es wird ein riesiger Prozess. Mehr als 430.000 Namen stehen auf der Liste derer, die sich der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern wegen des Diesel-Abgasskandals angeschlossen haben. Bis jetzt umfasst die Sammelklage 670.000 Seiten. Was erwartet uns in diesem Prozess?
In dem Prozess will die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gemeinsam mit dem ADAC feststellen lassen, dass VW mit der Abgasmanipulation seine Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat.
Etwa 430.000 Personen haben sich der Sammelklage gegen VW angeschlossen. Die Zahl ist nicht exakt, da Mehrfachnennungen nicht ausgeschlossen werden können. Denn gerade zu Beginn wurde die Behörde mit Anmeldungen überrollt. Die Sachbearbeiter kamen mit der Bearbeitung der Anträge kaum hinterher, sodass manche ungeduldig auf eine Eingangsbestätigung wartenden Verbraucher sich erneut registrierten.
VW schätzt, dass sich unter den ersten knapp 80.000 registrierten Namen mehr als 7 % Mehrfachanmeldungen befinden.
Der Prozess ist für den 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig angesetzt. Die Musterklage stellt für alle eine große Herausforderung dar. Als Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung hat das Bundesamt für Justiz in elektronischer Form einen Auszug des Klageregisters an das Gericht geschickt, welches sich ausgedruckt auf annähernd 67.000 Seiten beläuft.
Aus Sicht des VW-Konzerns haben die Kunden keinen Schaden erlitten. Alle Autos seien sicher und können im Verkehr genutzt werden. Somit bestehe keine Grundlage für die Schadensersatzansprüche.
Es wird ein langer, sich dahinziehender Prozess erwartet. Zwei Jahre OLG Braunschweig, zwei Jahre Bundesgerichtshof – ein rechtskräftiges Urteil wird nicht vor dem Jahr 2023 erwartet. Bei einem weiteren Gang vor dem EuGH würde der Prozess noch länger dauern.
In diesem Fall hätten die Verbraucher eine Grundlage für eine Individualklage. Dieselfahrer können dann vor Gericht ihr Recht geltend machen und eine Rückgabe des Autos gegen den Kaufpreis, eventuell abzüglich von Nutzungserscheinungen, erstreiten. Wer hingegen sein Auto weiter nutzen will, kann alternativ auch eine Entschädigung fordern.
Aber Vorsicht! Wer sich der Musterfeststellungsklage anschließt, kann nicht noch parallel eine Individualklage einreichen.
Wenn Sie sich der Sammelklage noch anschließen wollen, können Sie das bis einen Tag vor Prozessbeginn. Wer sich bereits eingetragen hat, aber doch aussteigen will, kann das spätestens bis zum Ende des ersten Verhandlungstags, also dem 30. September.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Thematisch könnte Sie ebenfalls das folgende aktuelle Video interessieren. Rechtsanwalt Markus Mingers klärt, ob auch Mercedes Benz vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.
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