Bild: Dmitri Ma/ shutterstock.com
Hausaufgaben – ein Wort, dass ein Schüler nicht gern hört. Viel lieber würde man sich draußen mit Freunden treffen. Trotzdem müssen sie gemacht werden, sie sind verpflichtend. Oder doch nicht?
Nein, das ist Eltern grundsätzlich nicht erlaubt. Nur die Lehrer können ihre Schüler von der Pflicht entbinden, Hausaufgaben zu erledigen. Die Hausaufgabenpflicht ist in den jeweiligen Schulordnungen verankert.
Allerdings haben Eltern die Möglichkeit, das Gespräch mit den Lehrern oder der Schulleitung zu suchen, um ihre Kinder von Überbelastung im Schulalltag zu befreien.
Als Reaktion auf eine steigende Arbeitsbelastung von Schülern hat das Ministerium für Schule und Bildung in NRW im Jahr 2015 einen Richtwert festgelegt, wie viel Zeit Schüler für die Erledigung ihrer Hausaufgaben aufbringen sollten.
Demnach sollten für Hausaufgaben in der 1. und 2. Klasse höchstens eine halbe Stunde, in der 3. und 4. Klasse 45 Minuten, von der 5. bis zur 7. Klasse eine Stunde und von der 8. bis zur 10. Klasse eineinviertel Stunden aufgewendet werden.
Lehrer dürfen bei Schülern, die ihre Hausaufgaben nicht erledigen, Konsequenzen ziehen. Sie dürfen die Arbeiten auch zur Auswertung für weiteren Schulstoff im Schulunterricht überprüfen.
Deren Benotung ist jedoch nicht zulässig! Das gilt für alle Bundesländer.
Erledigen Schüler die ihnen aufgetragenen Hausaufgaben nicht, müssen sie in der Regel mit Konsequenzen rechnen.
Zunächst reagieren Lehrer in der Regel mit einer Ermahnung. Bei Wiederholung der nicht befolgten Arbeitsanweisungen hat der Lehrer die Möglichkeit, einen Verweis auszusprechen. Je nach dem ist aber ein Gespräch zwischen Lehrer und Eltern meist sinnvoller als die Erteilung eines Verweises, wenn sich ein Schüler mit den Hausaufgaben überfordert zeigt. Das ist vom Einzelfall abhängig.
Bei mehreren erteilten Verweisen kann das Kind sogar versetzungsgefährdet sein.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Thematisch könnte Sie ebenfalls das folgende aktuelle Video interessieren. Rechtsanwalt Markus Mingers klärt noch einmal persönlich, ob Eltern befugt sind, ihre Kinder von den Hausaufgaben zu befreien.
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