Bild: Aleksandar Nalbantjan / shutterstock.com
Das Fotografieren ist an FKK-Stränden meist unerwünscht, doch ist es auch rechtlich verboten? Und was kann ich tun, wenn ich dennoch fotografiert wurde?
Grundsätzlich besteht kein generelles Verbot, an einem FKK-Strand ein Foto zu machen. Allerdings ist hier, genauso wie an jedem anderen öffentlichen Ort, die Zustimmung der abgelichteten Personen von Nöten. Wird dennoch ein Bild veröffentlicht, auf dem eine Person zu sehen ist, die ihre Zustimmung nicht ausgesprochen hat, könnte dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Besonders schwer würde hier das bewusste fotografieren von privaten Bereichen wiegen. Hier sieht das Strafgesetzbuch unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Darüber hinaus wäre auch eine Geldstrafe möglich. In einem solchen Fall wäre nicht erst die Veröffentlichung, sondern bereits das Fotografieren an sich strafbar, da dadurch rechtlich der persönliche Lebensbereich verletzt wird.
Zwar ist ein Foto durch das Gesetz nicht verboten, allerdings ist die Bade- und Strandordnung dazu berechtigt, dies dennoch zu unterbinden. Wird in dieser ein Verbot ausgesprochen, so ist diese Regelung bindet und gilt mit dem Betreten des Strandes. Wer in der Folge dagegen verstößt, kann von Seiten des Betreibers des Platzes verwiesen werden. Das Gerät, auf dem sich das Foto befindet, darf zudem einbehalten werden.
Grundsätzlich hat jede Person das Recht, Fotos, auf denen man zu sehen ist, löschen zu lassen. Wer also ein Nackt-Foto von sich im Internet entdeckt, darf das unverzügliche Entfernen verlangen. Darüber hinaus besteht in solchen Fällen ein Schadensersatzanspruch. Hierzu gibt es bereits zahlreiche Urteile, die diese Auffassung unterstützen. Ein Beispiel wäre das Landgericht Kiel, welches in einem Fall einen Mann verurteilte, der erotische Fotos seiner Ex-Freundin online gestellt hat.
Übrigens: Dieses Recht besteht auch bei Aufnahmen, denen ursprünglich einmal zugestimmt wurden. Schießt ihr Partner also während der Beziehung ein Bild mit ihrer Zustimmung, dürfen Sie nach dem Ende der Beziehung dennoch das Löschen verlangen.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Fotografieren am FKK-Strand”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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