Bild: Africa Studio / Shutterstock.com
Es kommt immer wieder vor: Das bestellte Paket kommt entweder zerschlissen oder unvollständig zuhause an. Im schlimmsten Falle geht sogar das gesamte Paket verloren. Was zu tun ist, wenn es zu solch einem Fall kommt, erfahren Sie nun bei uns!
Im Falle einer Beschädigung des Paketes unterscheidet man zwischen einem Schaden am Äußeren und einem am Inhalt. Fällt der äußerliche Schaden bereits bei der Ankunft auf, sollten Sie dies direkt beim Zusteller melden und sich die Mängel bestätigen lassen. Zudem ist ratsam, das Paket vor den Augen des Zustellers auszupacken. Da Sie mit der Unterschrift den Erhalt und eine ordnungsgemäße Lieferung bestätigen, wären Sie in einem möglichen Prozess in der Beweispflicht. Ansprüche, die Ihnen normalerweise zustehen würden, wären dadurch schwerer durchzusetzen.
Ist der Inhalt des Paketes beschädigt, wird also erst später beim Öffnen bemerkt, sollten Sie dem Paketdienst den Schaden schnellstmöglich melden. Hier gilt eine Frist von sieben Tage nach Erhalt.
Grundsätzlich gilt: Wenn das Paket beschädigt oder gar nicht beim Kunden ankommt, haftet der Anbieter bis zu einem Wert zwischen 500 und 700 Euro.
In Fällen eines verlorenen Paketes kommt es oft zu einem Streit um die Haftung. Der Händler möchte die Ware nicht bezahlen, da dieser nicht für den Verlust verantwortlich ist. Der Kunde wird ohnehin weigern die nicht angekommenen Produkte zu bezahlen. Um in solchen Fällen dennoch eine Lösung zu finden, können sich Kunden an die Bundesnetzagentur wenden. Diese vermittelt zwischen den Parteien, um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Falls dieses kostenlose Verfahren zu keinem Ergebnis führt, bleibt dem Kunden wohl nur noch der Weg vors Gericht.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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