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Gerichte müssen durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bei Eigenbedarfskündigung in Zukunft genauer hinschauen. In einigen Fällen müssen die Gerichte nun sogar Gutachter hinzuziehen. Weiteres, finden Sie nun bei uns!
Der Bundesgerichtshof hob kürzlich zwei Urteil bezüglich einer Eigenbedarfsanmeldung auf.
Im ersten Fall wurde eine 80-jährige Dame gekündigt, da der Vermieter mit seiner Familie dort einziehen wollte. Die Seniorin wohnte jedoch seit 45 Jahren in der Wohnung leidet zudem unter Demenz und bekam dies auch vom Arzt attestiert. Daher weigerte sich die Frau, die Wohnung zu verlassen.
Das Landgericht Berlin prüfte den Fall und bestätigte den Eigenbedarf, gab der Dame jedoch das Recht, in der Wohnung zu bleiben. Grund dafür ist die lange Wohndauer, sowie die Krankheit. Der Vermieter legte daraufhin Revision ein und bekam Recht. Nun muss das Gericht in einem neuen Prozess über die möglichen negativen Folgen eines Umzugs bei der Dame entscheiden.
Der zweite Fall wurde ursprünglich in Halle verhandelt, wo die Richter der Eigentümerin Recht gab und den Eigenbedarf bestätigte. Grund für den Umzug war der Wunsch nach mehr Nähe zur pflegebedürftigen Großmutter.
Dieser Entscheidung widersprach der BGH jedoch und gab den zwei Mieter der Doppelhaushälfte Recht, die das Urteil aufgrund einer Krankheit nicht akzeptieren wollten. Auch dieser Fall wird nun noch einmal verhandelt.
Grundsätzlich kann ein Eigentümer seinen Mieter wegen Eigendarf kündigen, wenn dieser die Wohnung für sich, seine Familie oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Dagegen können sich Mieter nur dann wehren, wenn der Umzug eine Härte wäre. Dies wäre dann der Fall, wenn der Umzug trotz Interesse des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Im Streitfall müssen Gerichte darüber entscheiden, welches Bedürfnis schwerer wiegt und somit Recht behält. Diesen Prozess hat der BGH durch sein Urteil nun gestärkt, da Gerichte ab sofort dazu verpflichtet sind, noch genauer hinzuschauen.
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