Bild: Rolf G Wackenberg / shutterstock.com
Fridays for Future: Deutschlandweit versammeln sich jeden Freitag Schüler, um gemeinsam für den Klimaschutz zu demonstrieren – das jedoch während der Unterrichtszeit. Viele Eltern sind sich daher unsicher, ob sie ihr Kind zu den Freitagsdemos gehen lassen. Schwänzt mein Kind dann die Schule? Welche Auswirkungen und Konsequenzen gibt es? Kann mein Kind auch auf legalem Wege bei einer „Fridays for Future“-Demo mitwirken? Diese Fragen klären wir im Folgenden für Sie!
In unserem Grundgesetz (GG) wird in Artikel 5 und Artikel 8 die Meinungs- und Versammlungsfreiheit für alle Bürger garantiert. Das schließt selbstverständlich auch Schülerinnen und Schüler mit ein, denn auch sie sind Grundrechtsträger.
Rechtsanwalt Jens Koehn erklärt uns: „Knifflig wird es, wenn die Demo zu Unterrichtszeiten stattfindet. In Artikel 7 des Grundgesetzes ist nämlich der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag verankert, den die Schulbehörden mit der allgemeinen Schulpflicht durchsetzen müssen.“ Bleibt Ihr Kind wegen einer Demonstration dem Unterricht fern, so schwänzt es die Schule und verstößt gegen die Schulpflicht! Die Schule habe hier die Aufgabe, zwischen staatlichem Auftrag und Pflicht einerseits und der Wahrnehmung von Grundrechten andererseits zu entscheiden, so Koehn.
Wichtig: Ein Streik zählt zu einer Maßnahme von Beschäftigten. Rechtlich gesehen können Schüler nicht streiken.
Nimmt Ihr Kind den Unterricht nicht wahr, dann wird die Schule als erste Konsequenz erzieherische Maßnahmen ergreifen: Klassenbucheinträge, mündliche Tadel und erzieherische Gespräche auch mit Ihnen als Eltern.
Wenn sich keine Besserung zeigt, wird die Schulleitung Ordnungsmaßnahmen in Gang setzen. Ein schriftlicher Verweis oder Ausschluss von schulischen Aktivitäten dienen als klarer Warnschuss. Dies wird während der ganzen Schulzeit in der Schülerakte vermerkt bleiben.
Ändert sich das Verhalten des betroffenen Schülers nicht, kann eine Versetzung in eine andere Klasse oder in eine andere Schule erfolgen. Ebenso ist es möglich, Schulschwänzer von der Polizei bzw. dem Ordnungsamt abholen und in die Schule bringen zu lassen.
In einigen Städten gibt es sogar eine sogenannte Schulschwänzer-Streife. Die zuständigen Beamten schauen bei speziellen Jugendtreffs nach, um Schüler aufzuspüren, die den Unterricht schwänzen.
Des Weiteren kann einem Schulschwänzer, der mindestens 14 Jahre alt ist, eine Ordnungsstrafe von bis zu 1000 Euro auferlegt werden. Ist der Betrag nicht bezahlbar, so muss der betroffene Schüler entsprechende Sozialstunden ableisten.
Rechtsanwalt Jens Koehn betont dazu: „Neben allen Maßnahmen sollte man auch bedenken, dass jede Fehlzeit im Zeugnis vermerkt wird. Bei vielen unentschuldigten Fehlzeiten kann dies Konsequenzen haben, beispielsweise bei der Bewerbung auf eine weiterführende Schule oder für eine Lehrstelle.“
Sie als Eltern können für Ihr Kind einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Der Grund für die Beurlaubung muss darin klar dargelegt werden. Vergessen Sie auch nicht in dem Antrag zu erwähnen, dass Ihr Kind den versäumten Unterricht nacharbeiten wird! Nichtsdestotrotz kann die Schule Ihren Antrag natürlich ablehnen.
Aufgepasst: Melden Sie Ihr Kind krank, dann kann die Schule ein Attest verlangen. Und sie wird trotz Attest Konsequenzen ziehen müssen, sollte ein Foto oder Video auftauchen – von dem angeblich kranken Schüler bei der Demo!
Doch aufgrund des Rechts der Vereinigungsfreiheit öffnet sich für Schüler eine neue, andere Tür, um an Demonstrationen teilnehmen zu können. Das gilt, wenn sich eine größere Gruppe versammelt, um gemeinsam zur Demo zu gehen. Vereinen und versammeln dürfen sich schließlich auch Schülerinnen und Schüler.
Auch dann sollte sich die Gruppe mit der Schulleitung absprechen und kooperieren, damit ein Rechtsstreit vermieden werden kann.
Koehn teilt uns seine Idee mit: „Eine schöne Möglichkeit, ohne Einwilligung der Schule das Kind legal zur Demo zu lassen, bietet aus meiner Sicht die Schülerzeitung. Durch das Gebot der Meinungsfreiheit darf sich die Schule in die Berichterstattung nicht einmischen. So muss ja der Schülerreporter an der Demo teilnehmen, um seinen Artikel zu liefern. Eine Zensur findet nicht statt, das ist gelebte Demokratie.“
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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