Bild: Andrei Bortnikau / Shutterstock.com
Im Juni kommt es zu einigen rechtlichen Veränderungen rund um E-Scooter, Kindertagesstätten, Mietkappungsgrenzen und Bewachungsverordnungen. Mehr dazu, finden Sie nun bei uns!
Ab dem 01. Juni gibt tritt eine Bewachungsverordnung in Kraft. Zudem gilt zeitgleich ein Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sinn dieses Registers ist die Überprüfung der nachzuweisenden Qualifikation. Somit enthält es Daten über das Bewachungspersonal und über die Gewerbebetreibenden selber. Darüber hinaus wurden Vorschriften geändert oder entfernt.
Mitte Mai legte der Bundesrat den Grundstein für die neue Verordnung, die nun Mitte Juni in Kraft treten soll. Dort beschloss der Rat die grundsätzlichen Regelungen rund um Elektrokleinstfahrzeuge, worunter auch E-Scooter fallen.
Um E-Scooter im regulären Straßenverkehr nutzen zu dürfen, müssen diese einige Anforderungen erfüllen. Die Elektrokleinstfahrzeuge können nur von Personen geführt werden, die über 14 Jahre alt sind. Einen Führerschein benötigen Fahrer jedoch nicht, allerdings muss das Fahrzeug an sich einige Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise Bremsen, Beleuchtung etc.
Die ab Juni geltende Kappungsgrenzenverordnung bestimmt über die zulässige Mieterhöhung im Bundesland NRW. Gültig ist diese Regelung bis zum 30. Juni 2020.
Durch diese Vorschrift ist es Vermietern nicht gestattet, die Miete innerhalb von drei Jahren über 20 Prozent zu erhöhen. Darüber hinaus kann das Bundesland Gebiete bestimmen, in denen eine Grenze von 15 Prozent gilt.
Durch das neue Gesetz soll die pädagogische Arbeit in Kitas und der Kindertagespflege verbessert werden. Dies soll in Form von einer ausreichenden Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit geschehen. Darüber hinaus sinkt der Beitrag der Eltern für das Schulvorbereitungsjahr und der Hort.
Dieses Vorhaben möchte der Freistaat Sachsen durch eine Förderung in Höhe von 75 Millionen unterstützen, die an die Gemeinden für Kita-Zwecke fließt.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Gesetzesänderungen im Juni”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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