Bild: JHVEPhoto/ shutterstock.com
Im Handelsstreit zwischen China und den USA hat Google dem chinesischen Unternehmen Huawei und der Konzerntochter Honor die Lizenz für das Betriebssystem Android entzogen. Nun stehen Millionen Smartphone-Nutzer vor der Frage: Kriege ich mein Geld zurück? Wie die Chancen auf eine Rückabwicklung stehen, erfahren Sie im Folgenden.
Wie es nach dem Stichtag, dem 19. August, weitergehen soll, ist vielen Huawei-Nutzern nicht klar. Es wird prognostiziert, dass der Wert der Handys extrem fallen wird.
Die besten Chancen, ihr Geld zurückzubekommen, haben die Verbraucher, die ihr Smartphone online erst innerhalb der letzten zwei Wochen erworben haben. Diese können nämlich von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und ohne Begründung einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall steht Ihnen die Geld-zurück-Garantie zu.
In seltenen Fällen, können auch Verbraucher, die ihr Smartphone bereits vor Monaten oder im stationären Handel gekauft haben, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies müsste allerdings ausdrücklich in den AGBs geregelt sein.
Mithilfe des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB käme für Sie ebenfalls die Möglichkeit in Betracht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird vorausgesetzt, dass sich die Umstände, die Grundlage des Vertrags geworden sind, sich schwerwiegend verändert haben und das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Der Rücktritt ist bis spätestens drei Jahre nach Kaufdatum möglich. Das Recht auf Gewährleistung und Garantie fällt vorliegend jedoch weg, da kein Mangel am Gerät an sich bestehe.
Zwar will Huawei die Verbraucher weiterhin mit Sicherheitsupdates versorgen, die Google Android einmal im Monat zur Verfügung stellt. Doch nach aktuellem Stand dürfen die Smartphone-Nutzer keine neuen Android-Updates mehr bekommen. Laut Verbraucherzentrale werden somit alle Huawei-Nutzer bei der nächsten großen Aktualisierung auf Android Q leer ausgehen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video wird Sie Rechtsanwalt Markus Mingers über das Darknet aufklären.
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