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Schulden für eine andere Person zu übernehmen, ist immer ein risikoreiches Unterfangen. Was Sie wissen sollten, bevor Sie die Bürgschaft eingehen, erfahren Sie nun bei uns!
Eine Bürgschaft ist dann nötig, wenn eine Person beispielsweise ein Auto kauft, selbst allerdings kein Vermögen besitzt oder regelmäßiges Einkommen hat. Der Bürge übernimmt dadurch die gesamte finanzielle Verantwortung für den Käufer.
Falls dieser nicht mehr zahlen kann, muss der Bürge also mit seinem Einkommen oder Vermögen haften und für die entstandenen Schulden aufkommen.
Übrigens: Eine Bürgschaft muss immer schriftlich festgehalten werden!
Grundsätzlich kann die vom Bürgen gezahlte Summe zurückverlangt werden, ob dieser allerdings das Geld vom Schuldner wirklich erhält, ist mehr als fraglich. Eine Bürgschaft sollte daher immer gut überlegt sein, zudem sollten im Vorhinein alle weiteren Alternativen ausgeschlossen werden.
Die Bürgschaft wird meist von Eltern für ihre Kinder genutzt, um die Stundenwohnung oder das erste Auto zu finanzieren. In solchen Fällen wird wohl allerdings auch nicht davon ausgegangen, das Geld zurückzuerhalten. In Fällen einer Bürgschaft für andere Erwachsene könnte es komplizierter werden und schwerwiegende Folgen haben.
Beim Eingehen einer Bürgschaft sollte immer ein Höchstbetrag und eine Dauer angegeben werden. Besonders bei Bürgschaften für potentielle spätere Forderung sollten die Alarmglocken läuten, da sich bis zu diesem Zeitpunkt noch viel ändern könnte. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Bürgschaft mit der Tilgung der Schulden erlischt.
Wurde eine unbefristete Bürgschaft abgeschlossen, kann diese hingegen sogar nach einer angemessenen Zeit gekündigt werden. Wie genau diese aussieht, wird im Einzelfall entschieden.
Eine Kündigung der Bürgschaft gilt nur für Zukunft. Dadurch kann ein Bürge unter Umständen auch nach der Kündigung haftbar gemacht werden.
Eine weitere Besonderheit gibt es bei Bürgschaften unter Familienmitgliedern. Diese können als unwirksam betrachtet werden, wenn sich der Bürge überschätzt hat und selbst nicht für die Schulden aufkommen kann. Nun geht man davon aus, dass dieser aus rein emotionalen Gründen gehandelt hat.
Bei weiteren Fragen zum Thema “Bürgschaft”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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