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Achtung Personenkontrolle: Das darf die Polizei von Ihnen erfragen!

01.03.2019
Bild:  Pradeep Thomas Thundiyil / shutterstock.com

 
 

Sie bummeln nichts ahnend durch die Straßen – und werden plötzlich von der Polizei angehalten: Personenkontrolle. Oft herrscht Verun­si­cherung darüber, warum man kontrol­liert wird und was man wirklich sagen muss. Doch dürfen Polizeibeamte Ihre Personalien einfach so aufnehmen und Sie befragen? Nicht alles ist erlaubt! Erfahren Sie hier die wichtigsten Infos zum Thema „Personenkontrolle“.


 
 
 
 

Wann darf die Polizei Personen anhalten und befragen?

 
Die Polizei muss immer begründen, warum sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht zwingend um einen konkreten Verdacht handeln. Denn zur Gefahrenabwehr sind auch präventive Kontrollen erlaubt. Diese dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.
Demnach sind präventive Kontrollen zulässig, wenn an einem bestimmten Ort von einer Gefahr für die öffent­liche Sicherheit auszu­gehen ist! Beispiele hierfür wären Demons­trationen, bei denen mit Ausschrei­tungen gerechnet werden muss. Oder aber an einem stadt­be­kannten Drogen­um­schlag­platz, an welchem Straf­taten alltäglich sind.

 
 
 

Auch Kontrollen in größeren Gebieten zulässig

 

Die genauen Bedingungen für Kontrollen sind in den Polizeigesetzen der Länder verankert. Beispielsweise billigt das bayerische Polizeiaufgabengesetz Kontrollen auch an Orten, an denen Personen der Prostitution nachgehen.
Zudem erlaubt das Polizeirecht von einigen Bundesländern in Ausnah­me­fällen die Ausdehnung der Kontrollen auf größere Gebiete. In Hamburg zum Beispiel benannte die Polizei Anfang 2014 nach Ausschrei­tungen linker Demons­tranten ganze Stadt­viertel zum „Gefah­ren­gebiet“. In diesem Bereich durfte die Polizei Personen ohne beson­deren Grund anhalten und kontrol­lieren.

 
 
 

Welche Fragen dürfen mir die Beamten stellen?

 
Bei einer präventiven Perso­nen­kon­trolle dürfen die Beamten erstmal nur Ihre Identität feststellen. Bedeutet im Klartext: Sie dürfen Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und -ort, Ihre Wohnan­schrift sowie Ihre Staats­angehörigkeit erfragen. Außerdem dürfen sie nach Ihrem Ausweis verlangen. Als Deutscher Staatsbürger müssen Sie Ihren Ausweis übrigens nicht immer mit sich tragen.
„Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beant­worten“, betont Rechts­anwalt Robert Hotstegs vom Deutsche Anwalt­verein (DAV). Dennoch versuchen Polizei­beamte oft mit beiläufigen Fragen nähere Infor­ma­tionen zu erfahren. Auf eine Antwort bestehen dürfen die Polizisten aber nicht.
Also Vorsicht: Sollten Sie hier freiwillig zu auskunfts­freudig sein, könnten Sie sich selbst schaden und möglicher­weise sogar einen konkreten Verdacht begründen.

 
 
 

Tipp: Antworten Sie knapp und höflich

 

„Ich empfehle, auf die Befragung möglichst knapp und höflich zu antworten. Das wirkt deeska­lierend und hilft, die unange­nehme Situation möglichst schnell zu beenden“, erläutert Rechts­anwalt Hotstegs.
Allerdings sollten Sie die Fragen zu Ihrer eigenen Person in jedem Fall beant­worten! Denn wenn die Polizei Ihre Identität nicht oder nur mit großem Aufwand feststellen kann, darf sie weitere Maßnahmen zur Identitätsfest­stellung einleiten. Dazu zählen das Mitnehmen auf die Polizei­wache und auch eine Durch­su­chung. Andernfalls sind diese Maßnahmen ohne konkreten Anlass nicht erlaubt.

 
 
 
 
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Täglich finden Sie weitere aktuelle und interessante News auch auf unserem Blog.
 
 
 
 

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