Die Polizei muss immer begründen, warum sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht zwingend um einen konkreten Verdacht handeln. Denn zur Gefahrenabwehr sind auch präventive Kontrollen erlaubt. Diese dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.
Demnach sind präventive Kontrollen zulässig, wenn an einem bestimmten Ort von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auszugehen ist! Beispiele hierfür wären Demonstrationen, bei denen mit Ausschreitungen gerechnet werden muss. Oder aber an einem stadtbekannten Drogenumschlagplatz, an welchem Straftaten alltäglich sind.
Bei einer präventiven Personenkontrolle dürfen die Beamten erstmal nur Ihre Identität feststellen. Bedeutet im Klartext: Sie dürfen Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und -ort, Ihre Wohnanschrift sowie Ihre Staatsangehörigkeit erfragen. Außerdem dürfen sie nach Ihrem Ausweis verlangen. Als Deutscher Staatsbürger müssen Sie Ihren Ausweis übrigens nicht immer mit sich tragen.
„Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten“, betont Rechtsanwalt Robert Hotstegs vom Deutsche Anwaltverein (DAV). Dennoch versuchen Polizeibeamte oft mit beiläufigen Fragen nähere Informationen zu erfahren. Auf eine Antwort bestehen dürfen die Polizisten aber nicht.
Also Vorsicht: Sollten Sie hier freiwillig zu auskunftsfreudig sein, könnten Sie sich selbst schaden und möglicherweise sogar einen konkreten Verdacht begründen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Täglich finden Sie weitere aktuelle und interessante News auch auf unserem Blog.
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