Bild: Gabe Smith / shutterstock.com
Der Sonntag wird oftmals für Aktivitäten genutzt, für die unter der Woche keine Zeit bleibt. Beliebt sind hier vor allen Dingen das Rasen mähen oder weitere handwerkliche Tätigkeiten. Doch was ist überhaupt erlaubt?
Wer sonntags seinen Rasen mäht, riskiert einen Streit mit Vermieter und Nachbarn. Gesetzlich gelten an Feier- und Sonntagen Ruhezeiten, wodurch es sogar zu Sanktionen können kann. Ratsam ist hier ein Ausweichen auf einen anderen Tag.
Grundsätzlich gilt auch die Ruhezeit, wodurch eine Lärmbelästigung vermieden werden sollte. Besonders in Mietshäusern könnten laute Waschmaschinen zu Streit führen. Wenn sich der Lärmpegel jedoch im gewöhnlichen Bereich abspielt, sollte dies wohl kein Problem sein.
Das Handwerken ist an Sonntag gesetzlich verboten und gilt als Ruhestörung. Dies ist im Mietrecht festgehalten und kann somit schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
In Sachen Lärmbelästigung von Kindern gilt es zu differenzieren. Die Ruhezeiten gelten nicht für kleine Kinder oder Säuglinge, da sich Lärm von diesen nicht vermeiden lässt. Nachbarn müssen sich also damit abfinden.
Jugendliche müssen hier jedoch anders betrachtet werden. Auch bei ihnen ist ein gewisser Pegel in Ordnung, allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Musik beispielsweise nicht zu laut ist.
Hier kommt es immer auf die Branche an. In der Pflege dürfen Arbeitnehmer zum Beispiel sonntags eingesetzt werden, allerdings gibt es auch hier bestimmte Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. 15 Sonntag müssen im Jahr frei bleiben, zudem besteht in solchen Berufen kein Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge.
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