Bild: Menna/ shutterstock.com
Wer nach einer Party oder Kneipentour beim alkoholisierten Freund mit ins Auto steigt, riskiert Körper, Leben und Gesundheit. Abgesehen von der Gefahr ist die Frage, ob man als Beifahrer bei einem Unfall ebenfalls haftet, weil man den Fahrer nicht vom Führen des Fahrzeuges abgehalten hat.
Die Zahlen sind beunruhigend: laut des Deutschen Verkehrssicherheitsrates starben im Jahr 2015 256 Personen auf Deutschlands Straßen an den Folgen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss. Auch wenn die Zahlen leicht zurückgegangen sind, wurden zudem knapp 16.500 Personen verletzt – rund 4.600 schwer.
Oft tragen Mitfahrer körperliche Schäden davon. Haftet dieser auch? Tatsächlich kann auch der Beifahrer für einen Unfall oder dessen Folgen zumindest teilweise verantwortlich sein. Ob man auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank Platz nimmt, sei dabei irrelevant.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor vielen Jahren entschieden, dass es zu den Sorgfaltspflichten des Beifahrers gehört, sich zu erkundigen, ob der Fahrer fahrtüchtig ist. In solchen Fällen wird ermittelt, inwieweit der Beifahrer aufgrund seines eigenen Alkoholpegels die Fahruntüchtigkeit des Fahrers hätte erkennen können oder müssen.
Grundsätzlich gilt nämlich: kann der Beifahrer erkennen, dass der Fahrer in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, sollte er nicht in dessen Wagen einsteigen.
Im Falle, dass der Beifahrer die Fahruntüchtigkeit hätte erkennen können, trägt er eventuell sogar ein höheres Mitverschulden als ein Beifahrer, der stark alkoholisiert und in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. Wer den betrunkenen Fahrer wissentlich das Fahrzeug führen ließ, trägt ein 25 prozentiges Mitverschulden am Autounfall. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Solange sich der Beifahrer nicht in die Fahrzeugführung einmischt, darf er betrunken sein. Andernfalls kann das bei einem Unfall strafrechtliche Folgen für ihn haben.
Erlaubt ein Fahrzeughalter einem Betrunkenen oder einer Person ohne Fahrerlaubnis die Nutzung seines Fahrzeuges, hat dies auch versicherungsrechtliche Konsequenzen, die in der Kaskoversicherung bis hin zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen können.
Wenn der nüchterne Beifahrer den betrunkenen Fahrer ablöst, spricht man vom „stillschweigenden Haftungsausschluss“. Er besagt, dass der Fahrer dann keine Mitschuld an einem Unfall trägt, wenn er ausdrücklich gebeten wurde, an das Steuer zu gehen. Dabei ist er zugleich nicht Halter des Wagens. Der Ausschluss dient der Entlastung des Fahrers. Dennoch kommt es im Einzelfall zu Ausnahmen.
Bei Begleitern von Fahranfängern ab 17 Jahren ist es eine Ordnungswidrigkeit, sollte der Fahranfänger gewusst haben, dass der Beifahrer betrunken war. Dafür gibt es 50 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, was in dem Alter gleichbedeutend mit dem Führerscheinentzug ist. Zudem müsste ein Aufbauseminar belegt werden die Probezeit würde sich um weitere zwei Jahre verlängern.
Der Beifahrer darf nicht über 0,5 Promille im Blut haben, andernfalls zahlt er bis zu 3.000 € Bußgeld.
Ist im Straßenverkehr Alkohol im Spiel, kann das für den Fahrer, die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer in einer Tragödie enden. Rechnen Sie ebenfalls mit Problemen mit den Versicherungen. Lassen Sie nach einem Kneipenabend doch lieber das Auto stehen und nehmen sich ein Taxi. Don’t Drink and drive!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuelle Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers noch einmal persönlich, wann man als Beifahrer haftet, wenn der Fahrzeugführer betrunken ist. Wir wüschen gute Fahrt!
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.