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Der Tod eines Menschen ist immer tragisch, hinzu kommt allerdings auch, dass sich Angehörige um einiges kümmern. Eines dieser Dinge ist die Beerdigung des geliebten Menschen. Trotz aller Trauer gibt es auch hierbei Pflichten und Fristen, die beachtet werden müssen.
60 Prozent aller Deutschen entscheiden sich immer noch für die klassische Erdbestattung. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei beachtet werden müssen, haben wir nun zusammengetragen.
Es gibt lediglich ein Bundesland, welches keine Angaben dazu macht, nach welcher Anzahl von Tagen ein Verstorbene beerdigt werden darf. In allen Bundesländern, außer in Hamburg, gilt eine Mindestanzahl von zwei Tagen. Erst nach 48 Stunden darf es zu der Bestattung kommen.
Die Höchstanzahl von vergangen Tagen nach der Feststellung des Todes fällt von Bundesland zu Bundesland äußerst unterschiedlich aus, allerdings schreiben nur drei Länder eine verpflichtende Frist aus. Brandburg und Thüringen bestehen auf eine maximale Frist von zehn Tagen, Baden-Württemberg sogar auf vier. Die Übrigen geben lediglich einen Richtwert aus.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Sargpflicht, wodurch Verstorbene immer in einem Sarg zu Erde gebracht werden müssen. Doch diese Regelung ist längst nicht mehr in allen Bundesländern so streng.
Um Rücksicht auf den Islam zu nehmen, wurde das Gesetz in 12 der 16 Bundesländer gelockert. Im Islam ist es üblich, dass der Verschiedene lediglich in einem Leintuch beerdigt wird. Daher wurden Ausnahmeregelungen vereinbart, um den Muslimen eine würdevolle Bestattung nach ihrem Glauben zu ermöglichen. Lediglich Sachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz besitzen keine Ausnahmeregelungen.
Diese Regelung ist in Deutschland einheitlich. Jeder Verstorbene muss auf einem Friedhof beerdigt werden. Somit ist eine Bestattung im Wald oder eigenen Garten unzulässig und verboten.
Hierbei gibt es nur eine Ausnahme: Wenn sich für eine Feuerbestattung entschieden wird, gibt es Alternativen. Falls jedoch die klassische Variante gewählt, muss der Tote auf einer offiziellen Friedhofsfläche beerdigt werden.
Der Ruhefristen sind tätlich von Ort zu Ort unterschiedlich. Diesbezüglich sollte sich beim Friedhof persönlich informiert werden. In der Regel liegt eine solche Zeit allerdings zwischen 15 und 20 Jahren. Eine Mindestruhezeit wird allerdings von der Landesregierung vorgegeben. Auch eine Verlängerung der Grabstelle ist oft möglich. Allerdings muss sich auch hierbei mit dem Friedhof vor Ort in Verbindung gesetzt werden.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Variante, den Verschiedenen zu beerdigen. Oft ist dies auch eine Frage der Kosten. Daher wählen Personen vor dem Tod die anonyme Bestattung, da diese kostengünstig ist und keinerlei Grabpflege benötigt. Bei einer anonymen Beerdigung wird kein Grabstein aufgestellt und auch kein Name hinterlassen. Allerdings besteht die Möglichkeit der Nennung auf einem zentralen Stein auf dem Friedhof.
Weitere Wahlmöglichkeiten gibt es zwischen einem Wahl- und einem Reihengrab. Der Unterschied ist hierbei ganz einfach: Bei einem Wahlgrab kann sich die Stelle auf dem Friedhof ausgesucht. Zudem kann es als Familiengrab genutzt werden. Des Weiteren kann die Ruhezeit bei einem Wahlgrab verlängert werden. Ein Reihengrab bleiben diese Entscheidung beim Friedhof. Allerdings ist ein Reihengrab deutlich kostengünstiger.
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Bei weiteren Fragen zum Thema Bestattung, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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