Bild: Robert Kneschke / shutterstock.com
Auch zum Monat August finden einige nennenswerte Gesetzesänderungen statt. Besonders die Eltern, die Kinder im KITA-Alter haben, dürfen sich freuen. In manchen Bundesländern werden die KITA-Gebühren zumindest teilweise oder gar ganz abgeschafft. Doch dies ist nicht die einzige Veränderung, hier ein Überblick!
Nachdem das Thema lang diskutiert wurde, geht das Bundesland Berlin nun voran. Berlin schafft zum 01.08.2018 die Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Tagesmütter ab. Niedersachsen und Hessen machen es Berlin nach und verzichtet ebenfalls.
Allerdings gibt es, wie üblich, diverse Einschränkungen. In Hessen und Niedersachsen gilt dies nur für Kinder über drei Jahre und nur sechs bzw. acht Stunden pro Tag. Lediglich in Berlin wurde der Elternbeitrag komplett abgeschafft. Brandenburg beschloss, dass ab dem 01.08 das letzte Kindergartenjahr kostenlos ist.
In Hamburg und Rheinland-Pfalz gibt es schon länger Regelungen dieser Art. In Hamburg sind vier Stunden pro Tag gebührenfrei. Rheinland-Pfalz verlangt ab dem zweiten Lebensjahr keinerlei Gebühren.
Das ab dem 15. August geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat eine Verbesserung von Recycling und Abfallvermeidung als Ziel. Dies soll dadurch erreicht werden, dass nun alle Geräte in sechs Kategorien erfasst werden können.
Die Geräte werden nun eigeteilt in…
Wärmeübertrager
Kleingeräte
Großgeräte
Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte
Lampen
Bildschirme und Monitore
Übrigens: Auch Schränke oder Schuhe mit Beleuchtung müssen ab sofort laut neuem Gesetz als Elektro-Müll entsorgt werden.
Die Gewerbeordnung ändert sich zum 01. August. Verwalter von Immobilien brauchen zukünftig eine Erlaubnis für die Tätigkeit. Bei dem Antrag zur Gewerbeerlaubnis muss in Zukunft eine Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Wenn ein Verwalter bereits vorher als solcher gearbeitet hat, so muss er die Erlaubnis bis zum 01. März beantragen.
Des Weiteren sind Makler und Verwalter dazu verpflichtet, zukünftig an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. 20 Stunden in drei Jahren sind hier die Vorgabe.
Zum 01. August dürfen subsidiäre Geflüchtete engste Familienangehörige nachholen. Subsidiäre Flüchtlinge sind Flüchtlinge, denen Lebensgefahr, die Todesstrafe oder Folter droht. Der Nachzug ist auf 1000 Personen limitiert. Zudem dürfen keine Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder als terroristisch gelten, einreisen.
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Bei weiteren Fragen rund um die neuen Gesetze im August, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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