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Online shoppen ist einfach, schnell und immer von überall möglich. Aber was, wenn Ihnen die bestellten Artikel doch nicht gefallen? Oder sie defekt sind? Im Folgenden klären wir Sie über Ihr Widerrufsrecht beim Onlineshopping auf!
Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht, welches den Händler dazu verpflichtet, gekaufte Ware zurückzunehmen. Doch keine Sorge! Im Falle eines Widerrufs regelt die EU-Verbraucherrechterichtlinie die Rechte und Pflichten von Käufern und Händlern. Von dem Widerrufsrecht können Sie als Käufer Gebrauch machen, wenn Sie einen Artikel zurückschicken möchten.
Ihr Widerrufsrecht gilt 14 Tage. Die Frist beginnt, wenn Sie Ihre Ware erhalten haben. Sollten Sie eine Dienstleistung über das Internet gekauft haben, beginnt die Frist mit Vertragsschluss. Große Onlineshops bieten oftmals eine erweiterte Widerrufsfrist von zum Beispiel 30 oder sogar 100 Tagen an. Solch eine erweiterte Frist ist im Widerrufsrecht nicht vorgeschrieben und beruht ausschließlich auf der Kulanz des Shops.
Wichtig: Onlineshops müssen Sie über Ihre Widerrufskonditionen klar und deutlich belehren. Sie können die Widerrufsbelehrung in den AGBs oder auf den Serviceseiten finden. Diese Belehrung muss bei Vertragsabschluss in permanenter Form übermittelt werden, zum Beispiel per E-Mail oder in Papierform. Kommt die Ware aber schon defekt oder beschädigt an, handelt es sich um eine Reklamation. Möchten sie die Ware also zurückschicken, muss der Händler diese umtauschen oder reparieren.
Wenn Sie einen bestellten Artikel zurücksenden möchten, müssen Sie den Widerruf des Kaufes gegenüber dem Händler erklären. Sie teilen dem Händler per Mail, Post oder durch einen bereitgestelltes Formular mit, dass Sie Ihrer Vertragserklärung widerrufen. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben.
Onlineshops sind dazu verpflichtet, Muster-Widerrufsformulare zur Verfügung zu stellen. Diese können der Sendung beiliegen oder auf der Internetseite des Shops gefunden werden. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, solch ein Formular zu verwenden. Die Widerrufsbelehrung kann vorab erfolgen oder dem Paket beigefügt werden. Viele große Onlineshops senden ein eigenes Formular mit Rücksende-Etikett in ihren Paketen mit. Oft werden Sie hier gebeten einen Grund für Ihre Rücksendung einzutragen, was den Onlineshops ein wichtiges Feedback zu ihrer Arbeit gibt.
Seit der Einführung des neuen Widerrufsrecht im Jahre 2014 sind Käufer dazu verpflichtet, die Kosten für die Rücksendung zu zahlen. Die meisten Onlineshops übernehmen die Retourenkosten aus Kulanz jedoch weiter. Wenn der Händler Sie zum Beispiel in der Widerrufsbelehrung darüber informiert, dass Sie für den Rückversand zahlen müssen, dann müssen Sie diese Kosten auch übernehmen. Weil Händler gesetzlich nicht zu einer kostenfreien Rücksendung verpflichtet sind, können sie die Retoure an Bedingungen knüpfen. Sie müssen dann zum Beispiel den Rücksendegrund angeben oder das Rücksende-Etikett des Shops benutzen. Laut Gesetz werden auch Speditionskosten für nicht paketversandfähige Waren von Ihnen als Kunde übernommen. Die Onlineshops müssen hier aber eine konkrete Kalkulation über anfallende Speditionskosten angeben.
Die Preiserstattung erfolgt immer über das gleiche Zahlungsmittel, mit dem Sie die Ware bezahlt haben. Es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Onlineshops haben für die Kostenerstattung 14 Tage Zeit. Sie Zahlen den Betrag jedoch erst wenn die Retoure bei ihnen eingegangen ist.
Bei weiteren Fragen zum Thema Widerrufsrecht stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere aktuelle und interessante News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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